Vorfall:
Gegen 8.00 Uhr klingeln drei Polizeibeamte an der Wohnungstür. Andrada O. öffnet und fragt nach dem Grund des Besuches. Da die Beamten nichts vorzuweisen haben (etwas wie ein Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl liegt nicht vor), möchte Andrada O. die Tür wieder schließen, wird aber daran gehindert, als einer der Beamten seinen Fuß dazwischen schiebt. Nun dringen die Polizisten gewaltsam in die Wohnung von Andrada O. ein. Sie schlagen die Frau, versetzen ihr einen Hieb vor die Brust, drehen ihre rechte Hand auf den Rücken und fügen ihr mit der Faust Verletzungen am Auge zu. Einer der Beamten durchsucht die Zimmer, ohne dass Andrada O. den Anlass kennt. Schließlich findet man ihren Pass und erkennt, dass sie einen gesicherten Aufenthalt hat. Daraufhin wirft einer der Beamten ihren Pass mit den Worten „ah, du bist anerkanntˮ zu Boden. Die Polizisten verlassen die Wohnung. Wegen ihrer Verletzungen versucht Andrada O. durch Klopfgeräusche an einer ihrer Zimmerwände einen Nachbarn zur Hilfe zu holen. Nun wollen die Beamten zurückkommen, aber da einige Nachbarn bereits aus ihren Wohnungen gekommen sind, verlassen sie schließlich das Haus.
Weiterführende Informationen:
Andrada O. wird bereits im Jahr 2001 von Polizeibeamten misshandelt. Damals ist sie mit einer Freundin in einer Bar. Dort bestellt sie mehrere Getränke, aber irgendwann weigert sich die Tresenfrau, weiter auszuschenken. Auf die Frage, warum sie keine Getränk mehr bekommt, wird Andrada O. aufgefordert, die Bar zu verlassen. Als sie sich weigert, wird sie geschlagen. Kurze Zeit später treffen sechs Polizeibeamte in der Bar ein, zerren Andrada O. raus auf die Straße und verprügeln sie dort. Sie wird auf ein Revier gebracht, wo ihr gegen ihren Willen Blut abgenommen wird. Nach dem Vorfall muss sich Andrada O. zwei Wochen lang im Krankenhaus behandeln lassen.
Zwei Jahre später ereignet sich ein weiterer Vorfall, in den Polizeibeamte involviert sind. Hier suchen Polizeibeamte die Wohnung von Andrada O., um sie anzuweisen, ihre Musik leiser zu stellen. Obwohl Andrada O. der Aufforderung nachkommt, kehren die Beamten ein zweites Mal in ihre Wohnung zurück und entwenden ihre Musikanlage. Schließlich wird sie in einer Schlafanzughose und barfuß aus dem Haus gebracht. Die Beamten schlagen Andrada O. und schließen sie schließlich bis zum nächsten Morgen in einer Arrestzelle ein. Auf die Frage, warum man sie ohne Haftbefehl und ohne Kenntnis eines Grundes einsperrt, bekommt sie keine Antwort.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf:
Andrada O. stellt gegen die involvierten Polizeibeamten Strafanzeige wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§ 340 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Das Verfahren wird eingestellt. Im Verfahren wegen „ Falscher Verdächtigungˮ (§ 164 StGB) wird Andrada O. freigesprochen.
(KOP)
