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Aufruf zur Prozessbeobachtung: Amare B. kämpft weiter um Bestätigung der Verurteilung von Berliner Polizisten

8. März 2013 @ 9:00 - 10:00

Amare B. war am 25.05.2010 völlig grundlos durch zwei Polizeibeamte verletzt worden, die deshalb 2011 vor dem Amtsgericht Berlin verurteilt werden.
Ein Berufungsprozess gegen das Urteil seitens der angeklagten Polizisten wurde im September 2012 vor dem Landgericht eröffnet, musste aber wegen Krankheit einer Schöffin abgebrochen werden. Für Amare B. eine Tortur. Erst im Februar 2013 wurde das Verfahren erneut aufgenommen und nun fortgesetzt.

Eindrücke aus dem bisherigen Prozessverlauf des Berufungsverfahrens
Der Berufungsprozess gegen die zwei verurteilten Polizisten wurde am 8. und 19. Februar 2013 fortgesetzt. An beiden Tagen wird Prozessbeobachtern wieder deutlich: Neutral scheint das Gericht nicht zu sein, sondern tritt erneut als Verteidiger der Angeklagten auf.

Die Angeklagten verweigern in der Berufungsverhandlung Antworten auf Fragen der Nebenklagevertreterin, was Ihr Recht ist. Aus der Aufklärungspflicht des Gerichts ergibt sich jedoch, dass das Gericht Fragen der Nebenklage an die Angeklagten richten kann, wenn diese zur Aufklärung beitragen.
Die Fragen der Nebenklagevertreterin beziehen sich insbesondere auf eklatante Widersprüche zwischen den bisherigen Einlassungen der Angeklagten und den jetzigen. Für die gerichtliche Wertung der Einlassungen der Angeklagten ist es daher wichtig, die Widersprüche zu erkennen, aufzuklären und zu gewichten, da diese auch einen wichtigen Hinweis auf verfahrensangepasste Einlassungen liefern, nachdem die angeklagten Beamten in der ersten Instanz – in welcher sie noch Fragen der Nebenklage beantworteten – wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden waren. Die Fragen der Nebenklagevertreterin über das Gericht erreichen jedoch nicht die beabsichtigte Wirkung, da die Richterin diese immer wieder umformuliert, bzw. versucht, deren Notwendigkeit zu diskutieren und der Sinn der Fragen damit ins Leere läuft. So wird von der Vorsitzenden Richterin immer wieder gegenüber den Angeklagten rhetorisch gefragt: „Ihre Vorgehensweise war doch aber völlig üblich oder? Das macht man doch so, oder nicht?“. Interessant ist auch, dass die Richterin in diesem Zusammenhang noch erwähnen muss, dass sie vieles über Poliziearbeit schon aus Krimiserien kenne.

Häufig werden den Angeklagten auch passende Antworten auf die Fragen einfach in den Mund gelegt. Eine sinnvolle Vertretung des Geschädigten Amare B. scheint damit deutlich erschwert. Viele Fragen der Nebenklagevertreterin seien laut Richterin und Staatsanwalt völlig unerheblich. Sie scheinen nicht nur den Verteidigern, sondern auch dem Staatsanwalt und der Richterin ein Dorn im Auge zu sein.

Bestätigt wird dies am 19. Februar, dem zweiten Verhandlungstag. Der Zeuge R. (ebenfalls Polizeibeamter am Tatort) wird von der Nebenklagevertreterin befragt. Seine Antworten fallen jedoch fast alle gleich aus: „Keine Ahnung“. Und die Reaktion des Staatsanwalts darauf? Ein nicht zu übersehendes Schmunzeln.
Das Wort Rassismus fällt nicht. Auch wird von dem Gericht nicht weiter thematisiert, dass es keinerlei objektive Anhaltspunkte für die polizeiliche Annahme einer Beteiligung Amare B.s an einer Straftat gab. Dass ein subjektiver Verdacht der Polizisten zur Gewalteskalation führte, wird schlicht als gerechtfertigt hingenommen. Die Aussage des Angeklagten S. – „Du warst einfach zur falschen Zeit am falschen Ort“ – wird damit legitimiert.

Demgegenüber werden die Verletzungen des Amare B. heruntergespielt und als subjektiv empfunden abgetan. Auf seine erlittenen psychischen Schäden wird nicht weiter eingegangen. Vielmehr wird durch einen extra hierfür geladenen Sachverständigen – dem jedoch die notwendigen Kenntnisse des Hergangs fehlen, da er an den bisherigen Verhandlungstagen nicht teilgenommen hatte und es auch nicht für notwendig erachtete, die für eine Beurteilung notwendigen Darlegungen des Nebenklägers zu erfragen – betont, mit einer Festnahme seien sogar häufig Rippenbrüche und schwerere Verletzungen verbunden, die hier nicht vorliegen würden, was einen Hinweis darauf gebe, dass die angewandte Gewalt nicht sehr gravierend gewesen sein könne.

Es scheint die geschlossene Haltung von Verteidigern, Staatsanwalt und Richterin zu sein, dass es sich bei der gewaltsamen Festnahme von Amare B. um einen zwar bedauerlichen, aber eben ganz normalen, gerechtfertigten Vorfall gehandelt habe.
(Wir danken den Beobachter_innen für die Überlassung ihrer Prozessprotokolle!)

Monitoring gegen Verharmlosung – Solidarität für die Betroffenen
Amare B. kämpft gemeinsam mit der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und dem Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. für die Bestätigung der Verurteilung der angeklagten Polizisten. Ihn dabei zu unterstützen, den Prozess zu beobachten und Racial Profiling öffentlich zu machen, ist auch am dritten Verhandlungstag des Berufungsverfahrens unser erklärtes Ziel.

Ansprechpartner:
Biplab Basu
Reach Out/ Ariba e.V. & KOP
Tel.: 030/ 695 683 44
E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de

weitere Infos:
https://kopb.uber.space/wp-content/uploads/2023/10/kop-chronik.pdf [Eintrag: 25.05.2010]
http://kop-berlin.de/beitrag/keine-neutralitat-des-gerichts-eindrucke-vom-ersten-tag-im-berufungsprozess-gegen-verurteilte-polizisten
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2012%2F09%2F19%2Fa0153&cHash=55484f90395dc9ec3a84a2fe4445d65c

 

 

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