Herrn T. wird vorgeworfen, einen Polizeibeamten als Rassisten bezeichnet und ihn damit in seiner Ehre herab gewürdigt zu haben. Herr T. hatte dafür einen Strafbefehl erhalten und Widerspruch eingelegt. Er benötigt solidarische Unterstützung im Gericht!
Realitäten beim Namen zu nennen ist kein Straftatbestand!