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Fortsetzung der Berufungsverhandlung vor dem LG Berlin am 04.02.2013: Menschenrechtsanwalt kämpft gegen seine Verurteilung wegen Widerstandes

4. Februar 2013 @ 9:00 - 10:00

PRESSEMITTEILUNG

Vor der Strafkammer des Landgerichts Berlin wird am Montag, den 04.Februar 2013, die Hauptverhandlung über die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 4.11.2012, mit dem Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz zu 30 Tagessätzen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden ist, fortgesetzt. Das Urteil ist sowohl von der Staatsanwaltschaft(StA) – mit dem Ziel einer höheren Strafe – als auch von der Verteidigung, RA Bernd Häusler, angefochten worden, von der StA „wegen der Öffentlichkeitswirkung“ mit der Begründung, der RA als „Organ der Rechtspflege“, habe „die Tat auf den Stufen des Haupteinganges des Kriminalgerichts begangen“. Die Verteidigung ist überzeugt, dass RA Schultz in der jetzt anstehenden Hauptverhandlung vor der Strafkammer freigesprochen werden muss, hat aber vorsorglich weitere Beweisanträge vorbereitet.

Am 27.3.2009 hatte eine Demonstration von Neonazis anlässlich einer Gerichtsverhandlung im Kriminalgericht Moabit unter dem Motto „Höchststrafe für Kinderschänder!“ in der Turmstraße direkt gegenüber dem Eingang des Gerichts stattgefunden. RA Schultz wurde von Polizeibeamten nach einem Disput über den Polizeieinsatz gewaltsam von den Treppenstufen des Eingangs entfernt, wo sich eine Reihe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere Personen befanden. Mit einem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten begangen zu haben; er habe sich gegen seine Entfernung von den Stufen des Eingangs zum Kriminalgericht gewehrt und mit dem Ellenbogen nach dem ihn von
dort entfernenden Zivilbeamten des LKA gestoßen.

RA Schultz, der seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist, hat die gegen ihn gerichteten Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen und betont: wenn sich jemand strafbar gemacht hat, dann die Polizeibeamten: „Der Polizeibeamte, den ich auf die Rechtslage und meine Tätigkeit als RA bei Demonstrationen
hingewiesen hatte, hat mich angebrüllt, beschimpft und beleidigt; erst nachdem ich mir dies verbeten und seinen Namen und Dienstnummer verlangt hatte, wurde ich mit dem Vorwurf einer versuchten Körperverletzung konfrontiert. Als Rechtsanwalt erlebt man im Laufe der Jahre so manches, aber diesen Versuch der Kriminalisierung als Retourkutsche kann ich nicht hinnehmen.“

Die Amtsrichterin war nach einer Beweisaufnahme durch Vernehmung der Polizeibeamten zu der Verurteilung wegen Widerstandes gelangt, obwohl auch sie den Vorwurf der (versuchten) Körperverletzung für nicht gegeben hielt. Die Verteidigung hatte für RA Schultz die Richterin wegen offensichtliche
Voreingenommenheit abgelehnt, die „Ablehnungsabteilung“ des Amtsgerichts die Ablehnung zurückgewiesen, ebenso das Landgericht die dagegen eingelegte Beschwerde aus formalen Gründen; das daraufhin eingeschaltete Kammergericht hat der Verteidigung zwar inhaltlich Recht gegeben, meinte aber, die Beschwerde sei wegen des inzwischen anhängigen Berufungsverfahrens überholt Berlin, den 28.01.2013 Schultz, Rechtsanwalt

Für weitere Informationen steht Ihnen RA Schultz zur Verfügung (0172/4203768)

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