Die Kampagne „Go Film the Police“ ist die Aufforderung rassistische Polizeigewalt zu filmen, um die Brutalität der Polizei als organisierte Gewalt sichtbar zu machen und die Rechenschaftspflicht der Polizei einzufordern.
Seit Jahren dokumentiert KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt) rassistische Polizeiarbeit und Polizeigewalt in Berlin und Deutschland anhand von Berichten von Betroffenen und Zeug*innen, die von der Polizei psychisch und physisch angegriffen werden. Da es inzwischen üblich ist, dass Menschen mit ihren Handys filmen können, erhalten wir Videodokumentationen von Gewalt – Gewalt, die von der Polizei stets geleugnet wird.
Die Polizei behauptet, dass sie nicht rassistisch ist, dass sie nur Gewalt anwendet, wenn sie provoziert wird und/oder sie selbst bedroht wird. Aber warum wehren sie sich dann dagegen, gefilmt zu werden?
Wir beobachten und erfahren regelmäßig von Zeug*innen rassistischer Polizeigewalt, dass sie kriminalisiert werden, wenn sie filmen, um die Misshandlungen der Polizei sichtbar zu machen und als Zeug*innen zur Verfügung zu stehen. Sie werden bedroht, verprügelt, Handys werden konfisziert, das Video-Material wird gelöscht und Betroffene werden kriminalisiert durch Anzeigen wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Polizei beruft sich immer wieder auf den sogenannten „Abhörparagrafen“ § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit
des Wortes). Dieser besagt, dass, wer unbefugt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“, eine Straftat begeht. Er besagt aber auch, dass „sie (..) nicht rechtswidrig (ist), wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“ Gleichzeitig behauptet die Polizei, dass Filmen verboten sei. Allerdings gibt es rechtlich kein Verbot, die Polizei beim Einsatz zu filmen.
Wir sehen jegliche Polizeieinsätze als klare öffentliche Einsätze im Dienst, weswegen dieser Paragraf hier nicht im einseitigen Interesse der Polizei strategisch ausgelegt, genutzt und instrumentalisiert werden darf, um Beweismittel zu illegalisieren und Betroffene zu kriminalisieren.
Die Polizei muss in ihrer Arbeit kontrolliert werden, rechenschaftspflichtig werden und die ausgeübte Gewalt der Polizei richterlich verurteilt werden. Es muss politisch klargestellt werden,
dass Videoaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen als Beweismittel zugelassen sind. Schließlich dienen sie der Sichtbarmachung rassistischer Polizeigewalt und der Identifizierung und Überführung der gewalttätigen Polizeibeamt*innen. Wir fordern deshalb Videoaufnahmen systematisch als Beweismittel in Gerichtsverfahren zuzulassen und anzuerkennen und die Entkriminalisierung von Zeug*innen, die rassistische Polizeigewalt filmen.
Weiterhin fordern wir, dass jegliche Konfiszierung von Handys und/oder Löschung von Videos verboten wird. Wenn wir wollen, dass die Polizei rechenschaftspflichtig ist, dann sind Filmmaterialien sichere Beweismittel, manchmal sogar eindeutiger als Augenzeug*innen-Berichte.
Ziele der Kampagne sind:
Diese Kampagne soll Menschen ermutigen, Polizeigewalt selbstbestimmt auf Video festzuhalten: Go Film the Police!
Kontakt: Biplab Basu
Email: kop_biplab.basu@posteo.de
Telefonnummer: 0179/5441790