Herrn O. wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Er war als Zuhörer im Gerichtssaal bei der Urteilverkündung im Schönfließ-Fall. Ein Polizeibeamter hatte einen Freund von Herrn O. erschossen, wurde deshalb wegen Totschlags verurteilt, allerdings nur zu 2 Jahren auf Bewährung.
Die Anklage wirft Herrn O. vor, er habe die Urteilsverkündung gestört und sei aus dem Sitzungssaal verwiesen worden, er habe sich geweigert den Sitzungssaal zu verlassen, woraufhin Polizeibeamte nach mehrfacher Aufforderung, das Gerichtsgebäude zu verlassen, einen Platzverweis ausgesprochen und ihn zur Durchsetzung der „Gewahrsamnahme“ ergriffen hätten. Er habe dann mehrfach versucht, sich unter Anwendung körperlicher Gewalt aus dem Griff zu befreien.
Die Anklage wurde erhoben und das Verfahren vor dem Gericht eröffnet, ohne ein einziges Beweismittel. Nicht einmal die Polizeibeamten sind als Zeugen vernommen worden.
Herr O. hat angegeben, dass er die Urteilsverkündung nicht gestört und den Gerichtsaal verlassen habe, um nach einem Freund zu schauen. Er wurde von Polizeibeamten ergriffen, die ihn ohne Vorwarnung oder Aufforderung unter Anwendung schmerzhafter Polizeigriffe ergriffen und nach draußen führten.
Beweismittel gegen Herrn O. gibt es nicht. Selbst die beteiligten Polizeibeamten halten – nach vielen widersprüchlichen Angaben – an der Geschichte nicht fest. Schon deshalb hätte Herr O. dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden müssen. Gericht und Staatsanwaltschaft weigerten sich, entlastendes
Videomaterial beizuziehen. Als dies nach vielen Anträgen der Verteidigung endlich erfolgen sollte, war das Filmmaterial bereits vernichtet worden.
Dennoch ist es Herrn O. im Laufe des Verfahrens gelungen, seine Unschuld zu beweisen. Die Geschichte in der Anklage konnte inzwischen widerlegt werden. Auch das Gericht hält nicht mehr an der Behauptung, Herr O. habe die Urteilsverkündung gestört und sei des Saales verwiesen worden, fest. Das Verfahren zieht sich jetzt schon 1 1/2 Jahre. Das Gericht will weiterhin verurteilen, offenkundig auch ohne Tatnachweis.
Für Fragen steht die Rechtsanwältin Beate Böhler, Telefon 030 61403368, E-Mail: info@beate-boehler.eu zur Verfügung