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„Rassismus in juristischen Urteilen“

23. Oktober 2012 @ 18:00 - 20:00

Im Rahmen des Bündnisses gegen Rassismus* möchten wir Dich / Sie zu einer Arbeitsgruppe einladen:

„Rassismus in juristischen Urteilen“
Wann: 23.10.2012, 18-20 Uhr
Wo: Migrationsrat Berlin Brandenburg,
Oranienstr. 34 (HH; 2.St.), 10999 Berlin

Von 2000 – 2003 genehmigen die Verwaltungsgerichte in Baden –Württemberg das Kopftuchverbot des Oberschulamts Stuttgarts und versperren damit Lehrerinnen mit Kopftuch den Zugang zum staatlichen Lehramt. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dieser Praxis und hebt die Urteile 2003 wieder auf.Begründung: das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht kann nur dann verboten werden, wenn es dafür ein entsprechendes Gesetz gibt. In Berlin führt das 2005 zum euphemistischen Neutralitätsgesetz, das kopftuchtragende Frauen muslimischen Glaubens von der Beamtenlaufbahn in Schule, Justiz und Polizei ausschließt.

2012 sorgen zwei weitere Gerichtsurteile für Furore: Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts, das es der Bundespolizei erlaubt bei verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. Das zweite Urteil aus jüngster Zeit, verbietet religiös motivierte Beschneidungen von Jungen. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen im Juni als strafbare Körperverletzung gewertet.

Im Rahmen des Festivals gegen Rassismus haben wir in einem ersten Workshop die sich dahinter verbergenden rassistischen Legitimationsmuster staatlicher Institutionen und die damit verbundenen rassistischen Grundannahmen der Dominanzgesellschaft erörtert.

In der Arbeitsgruppe wollen wir nun gemeinsam Wege erarbeiten Rassismus in juristischen Urteilen zu dokumentieren, zu analysieren und zu skandalisieren.

Weitere Informationen: www.migrationsrat.de, www.reachoutberlin.de 

Details

  • Datum: 23. Oktober 2012
  • Zeit:
    18:00 - 20:00

Veranstaltungsort