Racial ProfilingUrteileRassismus als Struktur – Das Verfahren gegen Brian J. wurde eingestellt

19. Mai 2011by KOP Importer0

Am 18.05.2011 wurde im Amtsgericht Tiergarten die strafrechtliche Verfolgung des wegen Beleidigung von Polizeibeamten angeklagten Brian J. eingestellt. Dieser hatte im Juni 2010 am U-Bahnhof Pankstraße eine polizeiliche Personenkontrolle von zwei Schwarzen Frauen beobachtet und selbige als Rassismus bezeichnet. Daraufhin bekam er vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro. Hiergegen legte er Widerspruch ein. Die Verhandlung wurde von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt.

Laut Aussage des Angeklagten, der in einem antirassistischen Bündnis engagiert und u.a. auch deshalb mit dem Problem des strukturellen Rassismus vertraut ist, fand die Kontrolle gezielt, jedoch ohne ersichtlichen Grund statt. Bis zum Zeitpunkt des Zwischenfalls waren von noch keiner anderen Person im Bereich des U-Bahnhofs die Personalien festgestellt worden.
Die offensichtlich willkürlich ausgeführte polizeiliche Maßnahme verleitete Brian J. zu der empörten Äußerung, dass dies Rassismus sei. Daraufhin kamen die Polizeibeamt_innen unmittelbar auf ihn zu, um auch seine Personalien festzustellen. Er wiederholte seine Aussage und fügte außerdem ausdrücklich hinzu, dass dies nicht als Beleidigung zu verstehen sei. Er wolle lediglich auf ein strukturelles Problem in der Gesellschaft hinweisen.
Dessen ungeachtet wurde der Angeklagte festgesetzt, während eine_r der Beamt_innen mit seinem Ausweis für mehrere Minuten verschwand. Brian J., der die Situation zu diesem Zeitpunkt als einschüchternd und bedrohlich beschrieb, schwieg fortan.

Der Verteidiger des Angeklagten, Eberhard Schultz, erklärte in seinen Ausführungen, dass es von internationalen Institutionen wie der UN und anderen Expert_innen anerkannt sei, dass Polizist_innen People of Colour gezielt kontrollierten und durchsuchten, und dies Bestandteil strukturellen Rassismus sei. Auf die Frage, ob er dessen gewahr sei, antwortete der im Fall beteiligte Polizeizeuge Benjamin Ö., er wisse nicht, was dies zur Sache täte. Er wurde in dieser Haltung interessanterweise sowohl von der Staatsanwältin als auch der Richterin unterstützt, verbunden mit dem Hinweis, die politische Einstellung des Zeugen spiele in diesem Fall keine Rolle. Diese Bemerkungen dokumentieren, dass das vom Angeklagten kritisierte Problem des strukturellen Rassismus entweder wissentlich oder unwissentlich nicht zum Gegenstand der Verhandlung wurde.

Die Einstellung des Verfahrens kann als kleiner Erfolg gelten. Allerdings nicht in einem uneingeschränktem Sinne, da das gesellschaftlich existierende – und sich auch in der Praxis der Polizei immer wieder festzustellende – Problem des strukturellen Rassismus nicht angemessen thematisiert wurde. Die Begründung der Richterin zur Einstellung des Verfahrens erfolgte mit der Aussage, die Wahrheit liege wohl „irgendwo in der Mitte“. Dies stimmt nur in einem sehr metaphorischen Sinn: Wahrhaftig existiert Rassismus in der Mitte der Gesellschaft. Hätte ihre Begründung derart gelautet, wäre die Einstellung als uneingeschränkt positiv zu bewerten.
Während das Gericht die Nicht-Thematisierung mit dem bemerkenswerten Verweis, dies sei der falsche Ort für derartige Problembesprechungen (wo sollte dieser Ort denn sonst sein?), versah, deuteten Äußerungen des Polizeizeugen auf seine Uninteressiertheit und Unwissenheit bezüglich des Themas hin. So macht er zweifelhafte Aussagen über die Straffälligkeit von Menschen mit Migrationshintergrund und glaubte sich daran erinnern zu können, die beiden kontrollierten Schwarzen Frauen hätten kein Problem mit der durchgeführten Maßnahme gehabt.

Vielleicht offenbart diese Beschreibung eine erschreckende Realität: People of Colour sind Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe gewöhnt, es ist für sie Normalität. Weder Justiz noch Polizei sind sich dieser Problematik angemessen bewusst. Nötig wäre eine Reflexion und konsequente Aufarbeitung der rassistischen Strukturen in unserer Gesellschaft. Stellen sich Polizei und Justiz diesem Problem nicht, machen sie sich (un)freiwillig zu Mittäter_innen.

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