Berlin-Friedrichshain. Am Mittag des 4. August geht Abasi O.* seiner Tätigkeit als Telefonzellenreiniger nach, als ihn plötzlich zwei Polizeibeamte nach seinen Personalien kontrollieren. Sie beschuldigen ihn, ohne Anschnallgurt in seinem Dienstwagen gefahren zu sein. Abasi O. weist diesen Vorwurf zurück, zeigt jedoch den Beamt/innen seine Papiere. Während der eine Polizist seine Personalien abgleicht, durchsucht der andere ohne Handlungsgrundlage seinen Kofferraum. Mehrfach betont Abasi O., keine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Nachdem die Polizist*innen ihn mit einer Zahlung eines Bußgelds drohen, äußert Abasi O. den Verdacht, er wird nur kontrolliert, weil er schwarz ist. Das veranlasst die Polizisten gegen Abasi O. eine Anzeige wegen „Beleidigung“ zu stellen.
von Olga Wendtke
Racial Profiling basiert auf rassistischen Denkstrukturen…
Dieses Beispiel steht stellvertretend für Situationen, die jede/r schon einmal in seinem oder ihrem Alltag beobachtet hat. Egal ob an Bahnhöfen, mittags im Park oder nachts vor der Disco: rassistische Personenkontrollen gehören zum Alltag von Personen, die nicht als vermeintlich „deutsch“ oder weiß wahrgenommen werden. People of Colour oder Menschen mit Migrationshintergrund werden auf Grundlage von rassistischen Verdachtsmomenten kontrolliert. Bestimmte Kriminalitätsbereiche werden dabei einer bestimmten Hautfarbe oder vermeintlich zugeschrieben „Kultur“ zugeordnet. Dieses Vorgehen wird Racial Profiling genannt und bedient sich der Annahme, dass hier gegen das Aufenthaltsrecht oder das Beteubungsmittelgesetz verstoßen wird. Racial Profiling wird von Ordnungsämtern, Polizeibeamt/innen sowie Sicherheits/und Vollzugsbehörden willkürlich durchgeführt. Zudem basiert es auf den rassistischen Denkstrukturen der handelnden Beamt/innen.
…und stellt oftmals den Anfang für rassistische Polizeigewalt dar
Durchgeführt werden können diese Kontrollen „verdachtsunabhängig“, das heißt ohne ersichtlichen Grund. Anders als der Begriff es beschreibt, geschieht dieses Vorgehen jedoch nicht wahllos. Das Fahndungsraster speist aus den Stereotypen und rassistischen Vorurteilen der Beamt/innen. Diese sind wie im Rest der Gesellschaft tief mit Bildern wie des „kriminellen Ausländers“ oder dem des „afrikanischen Drogenhändlers“ in den Köpfen verwurzelt. Am meisten geschieht dies an sogenannten „gefährlichen“ Orten. Das sind Orte an denen sich „vermehrt Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen“. In Berlin gehört der Hermannplatz, der Görlitzer Park oder die Hasenheide dazu. Nicht selten stellt Racial Profiling den Anfang für rassistische Polizeigewalt dar. Es folgen oftmals rassistische Beleidigungen oder körperliche Gewalt. Schon eine Frage nach den Gründen der Kontrolle kann eine Situation eskalieren lassen. Zudem stellt Racial Profiling auch eine Gefahr für Menschen dar, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben.
Praktische Solidarität mit den Betroffen
Viele haben keine Lust auf diese rassistischen Zustände. Aber was kann jede/r konkret tun, wenn sie oder er das nächste Mal eine rassistische Polizeikontrolle beobachtet? Wie kann ich meine Solidarität mit den Betroffenen zeigen? Gerade bei dem „Freund und Helfer“ besteht bei vielen eine große Hemmschwelle, sich in die Situation einzuschalten. Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) berät Menschen, die Opfer von rassistischer Polizeigewalt werden. Sie kümmert sich um Anwälte und begleitet die Betroffenen bei Gerichtsprozessen. Außerdem gibt sie auf ihrer Internetseite Tipps, was Betroffene und Zeug/innen bei Beobachtungen tun können.
Jede/r kann sich als Zeug/in aufnehmen lassen und nach der Dienstnummer der Beamt/innen fragen. Eine Verweigerung der Dienstnummer ist rechtswidrig. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann bei dem Polizeipräsidenten des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Das Gedächtnisprotokoll nach einem rassistischen Polizeiübergriff oder einer Festnahme ist später enorm wichtig, um später den Vorgang erneut rekonstruieren zu können.
Das Gedächtnisprotokoll der Zeugin konnte Abasi O. leider bei seiner Anzeige wegen der angeblichen „Beleidigung“ nicht weiter helfen. Das Gericht verurteilte Abasi O. zu 20 Tagessätzen a 30 Euro. Die Verurteilung ist ein Skandal. Abasi O. hat die vermeintliche „Personenkontrolle“ mit den Worten: „Sie kontrollieren mich, weil ich Schwarz bin“ beim Namen genannt. Diese Aussage hat nichts mit einer Beleidigung zu tun, sondern benennt Rassismus.
*Name von der Redaktion geändert