Berlin, 01.03.2012: Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und der Migrationsrat Berlin Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung am 07. März 2012 auf. Abasi O.* (Name geändert) muss sich vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der „Beleidigung“ verantworten.
Abasi O. geht am Mittag des 04. August 2011 seiner Tätigkeit als Telefonzellenreiniger nach, als zwei Beamte der Berliner Landespolizei in der Richard-Sorge-Straße/ Ecke Mühsamstraße an ihn herantreten, um seine Personalien zu kontrollieren. Sie behaupten, Abasi O. sei zuvor ohne Anschnallgurt in seinem Dienstwagen gefahren. Abasi O. weist diesen Vorwurf zurück, zögert jedoch nicht der Aufforderung der Polizisten nachzukommen.
Während ein Beamter einen Personalienabgleich vornimmt, durchsucht sein Kollege ohne Handlungsgrundlage den Kofferraum des Dienstwagens von Abasi O. und erläutert den Inhalt des gegen ihn erhobenen Vorwurfs.
Abasi O. erklärt mehrfach keine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Nachdem die Beamten ihm die Zahlung eines Bußgelds in Aussicht stellen, klassifiziert Abasi O. die Kontrolle als sachlich unbegründet. Er sagt, er sei nur kontrolliert worden, weil er Schwarz ist.
„Vordergründig geht es bei dem Verfahren um „die verletzte Ehre“ der beiden Beamten, im Grunde jedoch wird erneut die Tatsache rassistischer Personenkontrollen in Berlin verhandelt“, betont Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP).
Die Kampagne dokumentiert seit mittlerweilen 10 Jahren rassistische Personenkontrollen in Berlin und unterstützt und begleitet Betroffene u.a. mit einem Rechtshilfefonds.
„Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Berlin Menschen auf Grundlage rassistischer Verdachtsmomente kontrolliert, schikaniert und auch misshandelt werden. Wenn sich die Betroffenen dann verbal oder gar auf juristischem Wege dagegen zu Wehr setzen, sehen sie sich in der überwiegenden Mehrheit der Fälle selbst als Angeklagte vor Gericht, sei es wegen „Beleidigung“ oder „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“, kritisiert Biplab Basu das Vorgehen der Berliner Sicherheits- und Justizbehörden.
So schreibt beispielsweise die SPD-geführte Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der letzten Legislaturperiode in ihren Stellungnahmen zum Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung, dass bestimmte Kriminalitätsbereiche „einer bestimmten Hautfarbe oder Herkunft“ zugeordnet werden und „die polizeilichen Maßnahmen sich konsequenterweise zunächst gegen diesen Personenkreis“ richten. Auch der Berliner CDU ist das Racial Profiling der Berliner Polizei bekannt, in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Migrationsrats schreibt sie: „Die personelle Unterausstattung der Berliner Polizei zwingt diese auch gerade dazu, statt effektiver breiter Kontrollen Stichproben nach bestimmten Kriterien durchzuführen“.
„Wenn die Benennung von Rassismus zu gerichtlicher Verfolgung führt, dann muss sich in Berlin auch niemand mehr über fehlende Zivilcourage wundern“, schlussfolgert Angelina Weinbender, vom Migrationsrat und betont: „Dass die Anzeige ausgerechnet von Polizeibeamten erhoben wurde, ist schon beschämend genug, eine Verurteilung jedoch wäre ein Skandal!“
Racial Profiling durch Mitglieder von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden gehört vielfach zum Alltag von Migrant_innen und People of Color in Berlin. Grundlage dieser polizeilichen Diskriminierung bilden Annahmen über aufenthaltsrechtliche Verstöße oder Vergehen gegen das Beteubungsmittelgesetz (BtmG), die Schwarzen Menschen und People of Color zugeschrieben werden. Die „European Commission against Racism and Intolerance“ fordert seit 2007 die Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle und von lokalen Beratungsstellen, um Betroffene von rassistischer Diskriminierung durch die Polizei effektiv zu unterstützen und das Ausmaß der damit einhergehenden berufsbezogenen und gesellschaftlichen Probleme i.R. eines „Monitoring“ zu erfassen. (vgl. CRI 2007 38)
„In der letzten Legislaturperiode hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Aufnahme dieser Empfehlungen in den LAPgR abgelehnt“, erzählt Angelina Weinbender, vom Migrationsrat. „Das Gespräch mit dem neuen Staatssekretär Bernd Krömer steht noch aus.“
Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und der Migrationsrat Berlin Brandenburg sind sich einig: „Anstatt Menschen, die von Rassismus sprechen, vor Gericht zu stellen, sollten Beamt_innen dazu verpflichtet werden, ihr grundgesetz- und menschenrechtskonformes Handeln nachweisen zu müssen. Wir stehen solidarisch an der Seite von Abasi O.* und setzen uns mit ihm gemeinsam für die Verurteilung rassistischer Personenkontrollen ein.“
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Ansprechpartner_innen:
Angelina Weinbender
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V.
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel.: +49(30) 616 587 55
E-Mail: info@mrbb.de
Biplab Basu
Reach Out/ Ariba e.V. & KOP
Tel.: 030/ 695 683 44
E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de