Neulich bin ich mit der Mitfahrgelegenheit von München nach Frankfurt gefahren. Mein Mitfahrer, ein Mann um die 40 aus Ghana, fragte den Fahrer ob wir an einer Raststätte halten könnten. Daraufhin erklärte der Fahrer er würde in Bayern grundsätzlich nicht mehr an Raststätten halten, da die Polizeikontrolle schon vorprogrammiert sei sobald man mit Menschen im Auto sitzt die nicht „deutsch aussehen“.
In was für einem Land leben wir eigentlich???
Das Bundesministerium des Innern berichtet in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2011 von 1.963 Fällen von Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB, 2010 waren es 2.076. Dabei ist zu beachten, dass in der PKS nur Fälle aufgeführt werden, die der Polizei bekannt sind und / oder angezeigt wurden und die statistische Erfassung erst nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.[1]
Genaue Zahlen über rassistische Polizeigewalt in Deutschland existieren nicht. Diese gibt es nur für Polizeigewalt im Allgemeinen dabei ist allerdings davon auszugehen, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Denn in Deutschland sind vor dem Gesetz nur theoretisch alle Menschen gleich und eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt hat oft negative Folgen für den Anzeigenden.
Ende Mai 2012 forderten 5 unabhängige Organisationen[2] die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Polizeigewalt. Es wurde ein Konzept ausgearbeitet und vorgelegt, welches genau darlegt wie diese Kommission aufzubauen und einzusetzen ist. Einer der wichtigsten Punkte: die Kommission muss völlig unabhängig von der Exekutive sein. Die Einrichtung einer solchen Kommission ist schon lange überfällig. Bis jetzt ist die Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig. Da diese oft mit der Polizei zusammenarbeitet kann eine unabhängige und objektive Ermittlung nicht gewährleistet werden. Im Klartext bedeutet dies, dass der Staatsanwalt der Polizei den Auftrag zur Ermittlung erteilt, was wiederum heißt, dass Kollegen gegen Kollegen ermitteln.
Amnesty International (ai) forderte bereits mehrmals die Einrichtung einer unabhängigen Kommission. In der im Januar 2004 erschienen Veröffentlichung „Erneut im Fokus – Vorwürfe über polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt in Deutschland“, sowie im Bericht „Täter unbekannt – mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“, der im Sommer 2010 veröffentlicht wurde, weist ai wiederholt auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland hin. Laut ai verstößt Deutschland in mehreren Punkten gegen verschiedene internationale sowie europäische Übereinkommen, so z.B. gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sowie das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention).
Was passiert mit den Menschen die Opfer rassistischer Polizeigewalt wurden solange es keine unabhängige Institution gibt an welche sie sich wenden können? Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Betroffenen nicht gegen die diskriminierenden Behandlungen vorgeht. Gründe dafür gibt es viele. Im „klassischen“ Fall ist mit einer Gegenanzeige der Polizei zu rechnen, sobald der Betroffene die Beamten wegen „Körperverletzung im Amt“ anzeigt. Diese Gegenanzeige hat erhebliche Folgen und stellt de facto eine Kriminalisierung des Opfers dar.
Eben Louw, der als psychologischer Berater bei der Opferberatungsstelle „OPRA-Gewalt – psychologische Beratung für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ arbeitet, berichtet über die Besonderheiten in der Arbeit mit KlientInnen die Opfer rassistischer Polizeigewalt wurden:
„Es gibt viele Besonderheiten. Eine ist, dass die Menschen in der Regel gar nicht darauf kommen, sich Hilfe zu suchen. Häufig ist es so, dass die KlientInnen mit einer Gegenanzeige konfrontiert und somit als TäterIn dargestellt werden und nicht als Opfer. Das ist ein Grund warum es schwierig ist, sie zu erreichen. Sie erhalten dann keine finanzielle Unterstützung und nehmen sich unter anderem deswegen oft keinen Anwalt. Dadurch dass der Täter ein Polizist war, ist für sie der Weg zur Hilfe erschwert. Dazu kommt häufig Verzweiflung, Hilflosigkeit und Angst.
Angst, dass es wieder passiert und dass noch andere Dinge im Zusammenhang damit passieren:
• dass bei ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird
• dass der Staatsanwalt weitere Ermittlungen einleitet
• dass das Opfer als Angeklagter verurteilt wird
• und auch wenn es zu einem „Prozessgewinn“ kommt, die Angst vor Racheakten besteht.
Es ist im Denken eines Opfers rassistischer Gewalt eher so: „Das war eine einmalige Sache, ich kann den Ort meiden, der Täter wird vielleicht weg gesperrt oder abgeschreckt“, man kann dem sozusagen entkommen, dass es sich wiederholt. Wenn aber der Täter ein Polizist ist, sind die Möglichkeiten „traumaassoziierte Stimuli“[3] zu vermeiden erheblich eingeschränkt.“
Ein Gewalterlebnis mit der Polizei kann für die Betroffenen ein traumatisches Erlebnis sein. Die Folgen davon können sich, im schlimmsten Fall, in einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) manifestieren. Für die Opfer heißt das, dass sie das Erlebnis immer wieder durchleben z.B. in Alpträumen und „Flashbacks“[4]. Sie bemühen sich, jegliche traumarelevanten Gedanken, Gefühle, Orte o.ä. zu vermeiden. Wie bereits oben erwähnt, gestaltet es sich schwierig dies erfolgreich zu tun, wenn der Täter ein Polizist war. In Berlin zum Beispiel hört man fast täglich Polizeisirenen oder sieht Streifenwagen. Das kann sich als Auslöser für ein Wiedererleben des Traumas auswirken. Neben der Vermeidung und dem Wiedererleben kommt es auch zu Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, übertriebener Schreckhaftigkeit sowie Schlaflosigkeit. Das Gehirn sorgt dafür, dass Teile des Traumas dem Bewusstsein nicht mehr zugänglich sind, damit der Mensch weiter funktionieren kann. Diese sogenannte Dissoziation beschränkt sich jedoch nicht nur auf traumarelevante Erinnerungen sondern kann sich ausbreiten und dazu führen, dass der Mensch immer vergesslicher wird und z.B. Termine nicht wahrnimmt.
In den wenigsten Fällen kommt es zu einer Verurteilung der Täter. Meistens wird das Verfahren eingestellt. Und natürlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass der Beamte nicht verurteilt wird, das Opfer jedoch schon. Großer Beliebtheit erfreut sich die Anzeige wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
„Beim „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” geht es nicht um Polizistenverprügeln. Fürs Polizistenverprügeln gibt es Paragrafen, die nennen sich Körperverletzung oder gar Gefährliche Körperverletzung… Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht es um andere Sachverhalte. Zum Beispiel die Person, die sich aus dem Polizeigriff windet, ohne den Polizisten zu verletzen. Oder jenen, der sich dem Anlegen von Handschellen widersetzt, seiner Verhaftung oder Verbringung an einen anderen Ort. Sofern der Beamte keine körperlichen Schäden davon trägt, ist das alles Widerstand. Die Betroffenen müssen übrigens keine Beschuldigten sein. Es können auch Demonstranten sein. Oder Passanten, die sich unvermittelt in einem Polizeieinsatz finden.“[5]
Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann nach deutschem Recht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Soll sich nun der glücklich schätzen der ohne Anzeige und Verurteilung davongekommen ist? Wohl kaum, denn auch wer nicht bestraft wird, für ein Verbrechen welches er nicht begangen hat, leidet extrem unter den Folgen eines rassistischen Gewalterlebnisses.
Viele Betroffene sind auch nach dem traumatischen Erlebnis im Alltag mit Rassismus konfrontiert. Dazu Eben Louw:
„Das Leben nach einem traumatischen Erlebnis hat sich völlig verändert. Oft wird über betroffene Menschen gesagt, dass sie so sensibel geworden sind. Das hat natürlich auch etwas mit den Eskalationsängsten zu tun. Jede Auseinandersetzung, jeder Konflikt bietet im Auge des Betroffenen Potenzial für Gewalt. Sie sind also sehr sensibel für rassistische Ausgrenzung oder Andeutungen von rassistischer Ausgrenzung. Ein Beispiel dafür ist ein Mann der einen Angriff von Rechtsradikalen hatte und 2 Jahre später ist er zum Bäcker gegangen um Brötchen zu kaufen. Links und rechts und sogar hinter ihm wurden die Kunden bedient, nur er nicht, bis ein anderer Kunde die Verkäuferin darauf aufmerksam gemacht hat. Aber der Mann ist zusammen gezuckt und aus dem Laden gerannt ohne etwas zu kaufen, weil er die Motivation des Verhaltens der Verkäuferin nur mit Rassismus erklären konnte und enorme Angst vor einer Eskalation der Situation, so wie damals, hatte.
Es ist nicht nur so, dass man besonders sensibel geworden ist, man entwickelt natürlich auch Bewältigungsstrategien die anderen Menschen wahrscheinlich übertrieben vorkommen. Das ist eine ganze Symptomatik die bei PTBS zu sehen ist, dieser soziale Rückzug und die Verdrängung. Alltagsrassismus gibt es ja immer, Menschen die länger mit rassistischen Bemerkungen, Beleidigungen u.ä. konfrontiert sind, also von Kindheit an, haben gelernt das zu verdrängen. Oft berichten z.B. schwarze KlientInnen, dass sie mit weißen FreundInnen unterwegs waren und die Beleidigungen gar nicht gehört haben. Und eben dieser Schutz den man über Jahre aufgebaut hat, geht nach einem rassistischen Gewalterlebnis verloren.
Die andere Seite bei Alltagsrassismus ist die, dass man ja aufgrund eines Merkmals wie Hautfarbe, Herkunft oder religiöser Zugehörigkeit angegriffen wird. Und damit wird die eigene Identität angegriffen, auch als Teil einer Gruppe, da die Identität ja durch die Gruppe mit definiert wird. Es kann dazu kommen, dass man die gesamte Gruppe („community“) nach einem rassistischen Gewalterlebnis als Opfergruppe wahrnimmt. Wird beispielsweise in den Medien etwas über solch eine potentielle Opfergruppe gedruckt, dann fühlt man sich persönlich angegriffen und es wird einem wieder bewusst, dass man Teil dieser Gruppe ist und daran nichts ändern kann. Weil man diese Merkmale eben nicht verstecken oder ändern kann. Und das kann ebenfalls zu einem Verlust des „social support“ führen, weil man sich dann eher von der „community“ fernhält.
Obwohl man seine Hautfarbe oder arabische Herkunft oder was auch immer nicht ändern kann, versucht man sich von der Gruppe fernzuhalten wodurch einem diese Ressourcen fehlen.
Einen Vergleich hierzu bietet die Medienberichterstattung über die sogenannte NSU Terrorgruppe bei welcher deutlich wurde, dass die Opfer und Angehörigen ebenfalls unter Generalverdacht standen und dadurch Ausgrenzung in der Gesellschaft, in der Familie und im Freundeskreis stattgefunden hat.
Barbara John, Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des Nationalsozialistischen Untergrundes, erklärte am 22.02. im Deutschlandradio Kultur „Sie [die betroffenen Familien, Verf.] hatten große Verluste zu tragen, nicht nur materielle Verluste, sondern es ist ja auch in das Leben der Familien eingegriffen worden durch die monatelangen Verhöre, durch die Verdächtigungen, die Familien sind auseinandergesprengt worden. Das kleine soziale Netz, das sie hatten, wurde oft zerstört, es sind schon gewaltige Änderungen, die sich da ergeben haben, die ja auch jahrelang andauerten ...“. [6]
Das heißt, dass der „social support“, diese Ressource, einfach wegfällt und die Integrität der Opfer in Frage gestellt wird. Der Verlust an Glaubwürdigkeit und die Kriminalisierung seitens der Behörden bringt natürlich ein enormes Schamgefühl mit sich. Dies ist, unseren Beobachtungen nach, bei Opfern von Polizeigewalt sehr ausgeprägt.“
Opfer rassistischer Polizeigewalt verlieren nicht nur die Grundsicherheit und das Grundvertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei als beschützende Macht, sie verlieren auch die Unterstützung durch ihre „community“, ihr Selbstwertgefühl, ihre Integrität und ihre Zukunftsperspektiven.
Die Mehrheit der weißen Deutschen hat keine eigenen Diskriminierungserfahrungen sammeln müssen und kann sich nicht in die Lage der Betroffenen versetzen. Die Auseinandersetzung mit rassistischer Polizeigewalt hält sich stark in Grenzen. Das Vertrauen in den Rechtsstaat und dessen Gerechtigkeit wird einem von Kindesbeinen anerzogen und nur selten hinterfragt, wozu auch wenn man selbst keine anderen Erfahrungen hat sammeln müssen. Und auch wenn das Thema manchmal in den Medien diskutiert wird, wie der Fall von Oury Jalloh der im Januar 2005 in Dessau in einer Zelle verbrannte, so ist diese Medienpräsenz nicht von Dauer und führt wohl bei den wenigsten Menschen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema.
Aber Rassismus bei der Polizei darf kein Tabuthema sein,
denn sie geht jeden etwas an, der in einer gewaltfreien und
gerechten Gesellschaft leben möchte.
Und es gibt sie, Menschen die sich gegen rassistische Polizeigewalt stark machen, Initiativen wie KOP. Die Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt arbeitet seit 10 Jahren daran
- die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren,
- die Position der Betroffenen zu stärken,
- die Verantwortlichkeit der Polizei einzufordern
- und die Systematik im Vorgehen von Polizei und Justiz offenzulegen.
Alle AktivistInnen arbeiten dabei unentgeltlich und auf freiwilliger Basis. Finanziert wird das Projekt lediglich durch Spenden und Solidaritätsveranstaltungen. Aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung für die Opfer hat KOP einen Rechtshilfefond eingerichtet, der es den Betroffenen ermöglicht sich auf juristischem Wege gegen das Ihnen zugefügte Unrecht zu wehren.
Auf der Homepage www.kop-berlin.de findet man unter anderem Anlaufstellen in Berlin und Brandenburg, an welche man sich wenden kann falls man Opfer oder Zeuge rassistischer Polizeigewalt wurde. Des Weiteren hat KOP eine Chronik rassistischer Polizeigewalt für das Land Berlin erstellt (2000 – 2011) welche über die Homepage abrufbar ist. Gelistet sind jeweils der Vorfall, die rassistische Motivation sowie der strafrechtliche und zivilrechtliche Verlauf der Verfahren. 113 Fälle führt die Chronik mehr oder weniger detailliert auf, je nachdem wieviel über den Vorfall bekannt ist.[7]
„Die Fälle, die in dieser Chronik versammelt wurden, gehen auf unterschiedliche Quellen zurück: sie basieren auf Berichten von Betroffenen rassistischer Übergriffe durch Polizeibeamte, von ZeugInnen oder beobachtenden PassantInnenn oder entstammen Meldungen von Tageszeitungen oder anderem Dokumentationsmaterial.
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Sammlung ein vollständiges Bild zeichnet. Nur selten kommen rassistisch motivierte Polizeiübergriffe zur Anzeige, da Gegenanzeigen regelmäßig erfolgen und / oder es keine (aussagebereiten) ZeugInnen gibt. Die Chancen auf Verurteilung der PolizeibeamtInnen sind gering, auch wenn die Belege schlagend sein sollten und sich Gegenanzeigen als unbegründet herausstellen. Es sind Fälle bekannt, in denen von einer Veröffentlichung oder gar Anzeige zurückgeschreckt wird, da der Aufenthaltsstatus der Betroffenen ungeklärt ist und negative Folgen wie eine Abschiebung zu erwarten sind. Erschreckend ist, dass sich vor diesem Hintergrund eine gewisse Normalität einstellt. Nicht nur die PolizeibeamtInnen gehen von einer inferioren Position der Betroffenen aus, sondern auch die Opfer selber: diese empfinden diskriminierende Behandlung zwar nicht als gerecht, aber als üblich für deutsche Verhältnisse. Damit kann man von einer zahlenmäßigen Unterschätzung der Fälle ausgehen.
Es genügt nicht, auf die Zahl der tatsächlich zur Anklage kommenden und zur Verurteilung eines Polizeibeamten führenden Prozesse zu schauen. Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden in den meisten Fällen eingestellt und nur in fünf Prozent der überhaupt angezeigten Polizeiübergriffe, wird ein Gerichtsverfahren eröffnet. Allein hieraus im Rückschluss zu folgern, dass PolizeibeamtInnen allzu häufig unberechtigterweise der Körperverletzung im Amt bezichtigt würden, ist statistisch unredlich. Ob es bei den hier gesammelten Vorfällen zu einem Prozess kam und welchen Verlauf dieser nahm, wird in den Rubriken »strafrechtlicher Verlauf« und »zivilrechtlicher Verlauf« dargestellt.“ [8]
Leider ist KOP eine bundesweit einzigartige Kampagne und der Staat sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Auch dass es rassistisch motivierte Polizeigewalt in Deutschland gibt wird vehement bestritten. Immer wieder tauchen „Schwarze Schafe“- und „Einzelfall“-Thesen auf, was nicht nur der Problematik in keinster Weise gerecht wird, sondern einer Verleumdung der Opfer gleicht. Exekutive, Legislative und Judikative sprechen den Opfern die Glaubwürdigkeit ab, demütigen sie und ziehen ihre Aussagen in Zweifel.
§ 187 StGB
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [9]
Es sei nochmal daran erinnert, wie Polizei und Medien mit den Angehörigen der Opfer der NSU umgegangen sind.
Aus der Rede von Semiya Simsek auf der Gedenkfeier für die Opfer der Zwickauer Terrorzelle: „Elf Jahre durften wir nicht einmal reinen Gewissens Opfer sein. Immer lag da die Last über unserem Leben, dass vielleicht doch irgendwer aus meiner Familie, aus unserer Familie, verantwortlich sein könnte für den Tod meines Vaters.
Und auch den anderen Verdacht gab es noch: Mein Vater – ein Krimineller, ein Drogenhändler. Können Sie erahnen, wie es sich für meine Mutter angefühlt hat, plötzlich selbst ins Visier der Ermittlungen genommen zu werden? Und können Sie erahnen, wie es sich es für mich als Kind angefühlt hat, sowohl meinen toten Vater als die ohnehin schon betroffene Mutter unter Verdacht zu sehen?
Dass all diese Vorwürfe aus der Luft gegriffen und völlig haltlos waren, das wissen wir heute. Mein Vater wurde von Neonazis ermordet.“[10]
Vor Gericht teilt sich Deutschland in mehrere Klassen, es gibt Polizisten, dann gibt es „Deutsche“ und dann kommen die Menschen die anhand bestimmter Merkmale wie etwa „angenommene Herkunft“, „Rasse“, „Religionszugehörigkeit“ oder „Staatsangehörigkeit“ ethnisiert werden und als „Nicht-Deutsche“ wie Menschen minderen Wertes behandelt werden.
Dagegen gilt es zu kämpfen, gegen die Willkür der Ermittlungs- und Justizbeamten und die ungleiche Behandlung der Menschen die in Deutschland leben!
Artikel 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Lisa Trabold
[1] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile
[2] Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Humanistische Union e.V. vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative, Internationale Liga für Menschenrechte, das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
[3] Traumaasoziierte Stimuli = Reize, die in der Erinnerung mit dem Trauma in Verbindung gebracht werden
[4] Flashbacks = starkes Wiedererleben früherer Erinnerungen und Gefühlszustände
[5] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/13/die-maslose-polizei/
[6] http://www.dradio.de/download/159239/
[7] http://www.kop-berlin.de/
[8] https://kopb.uber.space/wp-content/uploads/2023/10/kop-chronik.pdf
[9] http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
[10] http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Rede-von-Semiya-Simsek-auf-der-Gedenkfeier-fuer-die-Opfer-der-Zwickauer-Terrorze-551783021