UncategorizedKOP unterstützt Petition gegen Hartz IV-Sanktionen

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) unterstützt eine Petition gegen die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII. Sanktionen verletzen die Absicherung des festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Die durch die Einführung von „Hartz IV“ vermehrt zum Einsatz kommenden Sanktionen dienen aus unserer Sicht zur Disziplinierung und Kontrolle von Menschen. Wir lehnen es grundsätzlich ab, dass die zum Leben notwendigen Leistungen gekoppelt sind an Gegenleistungen. Ebenso wie rassistischer Polizeigewalt mit konkreter Solidarität begegnet werden kann, fordern wir Solidarität für diejenigen, die sich alltäglich mit den Kontrollinstrumenten in den JobCentern und den Arbeitsagenturen auseinander setzen müssen.

Initiatorin der Petition ist Inge Hannemann. Sie war bis April 2013 im JobCenter Hamburg-Altona tätig, bis sie durch ihren Arbeitgeber freigestellt wurde. Als Journalistin schreibt sie über die Abläufe in den JobCentern und macht die Missstände in ihrem kritischen Hartz-IV-Blog http://altonabloggt.wordpress.com öffentlich. Sie thematisiert dabei häufig die strukturellen Grundlagen des Hartz IV-System. Damit Hannemann ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann, sind insgesamt 50.000 Unterschriften notwendig. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 18. Dezember. Bis dahin kann die Petition unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html.

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