UncategorizedKölner Stadt Anzeiger: Prozess um „Racial Profiling“ in Köln

Kölner Stadt Anzeiger

Clemens Schminke // 28.04.2015

Kontrolliert die Bundespolizei Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe? Das muss das Kölner Verwaltungsgericht entscheiden. Ein Heilpraktiker aus dem Ruhrgebiet hat die Bundespolizei verklagt. Allein wegen seiner dunklen Hautfarbe sei er immer wieder grundlos von Polizisten kontrolliert worden, sagt er. Das Kölner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden. 

„Zur Abwehr einer Gefahr“ kann die Polizei „die Identität einer Person feststellen“, heißt es in Paragraf 23 des Bundespolizeigesetzes. Sind zwei Beamte übers Ziel hinausgeschossen, als sie sich am Abend des 12. November 2013  im Bochumer Hauptbahnhof den Personalausweis von einem Mann zeigen lassen wollten, der auf seine  aus München anreisende Freundin wartete? Der springende Punkt: Sprachen sie ihn an, weil er dunkelhäutig ist, oder aber, weil er   ihnen aus anderem Grund verdächtig erschien? Darum geht es in einem Verfahren vor der 20. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts. Die  mündliche Anhörung im April hat noch kein Ergebnis gebracht; das Urteil soll am 7. Mai verkündet werden.

Kläger ist Marco D. (Name geändert), ein 40-jähriger Heilpraktiker aus Witten, in Deutschland geboren und aufgewachsen; seine Haut ist hellbraun, sein  Haar schwarz und kraus. Vor Gericht sagte er, er sei allein aufgrund seines fremdländischen Aussehens schon oft kontrolliert worden; in der Fachsprache nennt sich dies „Racial Profiling“. weiterlesen

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Süddeutsche Zeitung, 27.04.2015

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