Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte | 11. Januar 2017
Racial Profiling ist in Deutschland alltäglich. Das grundrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung muss Teil der Polizeiausbildung sein, damit diese diskriminierende Praxis aufhört.
Ob die Polizei in der Silvesternacht in Köln sogenanntes „Racial Profiling“ praktiziert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz. Der Einsatz ist aber zum Ausgangspunkt einer breiteren Debatte über die Zulässigkeit von Polizeikontrollen geworden. Mit Blick auf diese Debatte soll hier dem Eindruck entgegengetreten werden, es könne sich bei „Racial Profiling“ um eine zulässige Praxis handeln.weiterlesen