UncategorizedEin 21jähriger schwarzer Mann wurde angeklagt, Handel mit Marihuana betrieben zu haben und wurde freigesprochen.

Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung am 18. Oktober 2018

Einer der Polizist_innen, der bei dem Fall als Zeuge ausgesagt hat, hat angegeben, er würde den Angeklagten kennen und hätte schon mehrfach „körperliche Auseinandersetzungen“ mit ihm gehabt. Jedoch ist der Polizist nicht in der Lage gewesen, den Angeklagten zu einer bestimmten Tat zuzuordnen. Des Weiteren gibt es weder Eintragungen in der Akte des Angeklagten über den Handel mit Marihuana noch über „körperliche Auseinandersetzungen“ mit Polizeibeamt_innen. Dieser Sachverhalt zeigt deutlich, dass die Polizei in der sogenannten „Brennpunktstreife“, schwarze Menschen ohne wirkliche Anhaltspunkte kontrolliert und sofort davon ausgeht, dass alle schwarzen Menschen, die sich an bestimmten Orten aufhalten, Drogendealer seien.  

Während der Gerichtsverhandlung ist ebenfalls aufgefallen, dass die Polizist_innen, die bei einem Fall als Zeug_innen aussagen, die Akte des Falls vorher lesen können -im Gegensatz zu anderen Zeug_innen, die keine Polizeibeamt_innen sind. Hierbei wird klar, dass sie sich nicht notwendigerweise an etwas erinnern müssen, sondern sich an das halten können, was in der Akte steht.

Außerdem sei es als problematisch anzusehen, dass mehrere Polizist_innen, die irgendwie an dem Fall beteiligt sind, sich nach der Festnahme in einen Raum zusammen setzen und die Anzeige gemeinsam formulieren, so Biplab Basu von der Organisation ReachOut. Ferner erklärte Anwalt Benjamin Düsberg, dass die Polizist_innen so die Möglichkeit hätten, sich gemeinsam abzusprechen und ihre Aussagen aufeinander abstimmen können. So könnten keine Unklarheiten aufkommen, die die Angeklagten entlasten könnten.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *