MenschenrechteUrteileJustizwatch Newsletter #5- Januar 2018

25. Januar 2018by KOP Importer0

* KEIN SCHLUSSSTRICH – MOBILISIERUNG FÜR TAG X IN MÜNCHEN
Im NSU-Prozess laufen die Plädoyers der Nebenklage – Endlich kommen die
Überlebenden der Anschlagserie zu Wort und können ihre Perspektive auf
die rassistischen Morde und die rassistischen Ermittlungen durch die
Polizei darstellen. Große Kritik übt die Nebenklage an der Trio-These
der Bundesanwaltschaft. Denn allen ist klar, dass die Taten nicht in
Isolation von der Gesellschaft stattfanden. Rassismus zieht sich als
Roter Faden durch alle Ebenen: Die rechte Szene in den 90ern, in der
sich der NSU und sein Umfeld radikalisierten, die Verstrickung des
Verfassungsschutzes sowie die Arbeitsweise der Polizei und des Gerichts
in München. Da der Prozess den Wunsch nach lückenloser Aufklärung nicht
erfüllen wird, ist es umso wichtiger, diese Forderung außerhalb des
Gerichts weiterzutragen. Hierzu mobilisiert das Bündnis „Kein
Schlussstrich“ zum Ende des Prozesses nach München: „Am Tag der
Urteilsverkündung wollen wir mit euch auf die Straße gehen. Denn für uns
bedeutet das Ende des Prozesses nicht das Ende der Auseinandersetzung
mit dem NSU und der Gesellschaft, die ihn möglich macht.“
Wir unterstützen das Bündnis und hoffen, dass das Tribunal _NSU-Komplex
auflösen_ erst der Auftakt zu einer dringend benötigten, breiten
gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Rassismus und
neofaschistischen Tendenzen war. Link zur Website der Kampagne „Kein
Schlussstrich“: https://nsuprozess.net

* PROZESSPROTOKOLLE ONLINE
In der letzten Zeit haben wir eine ganze Reihe neuer Prozessprotokolle
veröffentlicht, die in der Rubrik Protokolle auf unserem Blog [1]
eingesehen werden können. Wer möchte, kann sie (unter Angabe der Quelle)
für eigene Analysen zu Rassismus in der Justiz verwenden.

* PROZESSBERICHTE
RASSISTISCHER ÜBERGRIFF DURCH PRIVATEN SICHERHEITSDIENST
Kurzbericht von den ersten Verhandlungstagen
Bei einer Fahrkartenkontrolle in der S-Bahn zeigt James Samu (Name
geändert) den Mitarbeiter*innen eines privaten Sicherheitsdienstes
seinen gültigen Fahrausweis und seinen Berlin-Pass. Ihm wird jedoch die
Fälschung des Berlin-Passes unterstellt, weil das Gültigkeitsdatum
verändert wurde. Die Kontrolleure verlangen seinen Ausweis zu sehen. Er
schlägt vor, diesen bei der nahe gelegenen Polizeistation im
Hauptbahnhof zu zeigen. Auf dem Weg dahin versperrt ihm eine
Sicherheitsdienstmitarbeiterin den Weg. Sie unterstellt ihm die Absicht,
zu flüchten. Als Herr Samu trotzdem zur Polizei weiterzugehen versucht,
wird er von den Kontrolleuren überwältigt, auf den Boden gedrückt und
verletzt. Die beiden 3- und 4 Jährigen Kinder von Herrn Samu stehen
weinend daneben. Anschließend wird Samu annähernd bewegungsunfähig ins
Krankenhaus gebracht. Noch heute, zwei Jahre später, leidet er unter
Schmerzen.
Diesen Tatsachen zum Trotz sitzen im Prozess nicht die Angreifer*innen,
sondern Herr Samu auf der Anklagebank: Ihm wird Urkundenfälschung,
Körperverletzung und falsche Verdächtigung vorgeworfen. Das Verfahren
gegen den Sicherheitsdienst ist dagegen längst eingestellt worden –
eine Täter-Opfer-Umkehr, wie sie bei rassistischen Gewalttaten leider
häufig vorkommt. Im Prozess wird die Legitimität des Gewaltexzesses
seitens des Sicherheitsdienstes an keiner Stelle in Frage gestellt.
Vielmehr übernimmt der Richter die Sicht der
Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen, dass der Angeklagte ein
Sicherheitsrisiko für sie und andere gewesen sei. Gegenüber dem
Angeklagten verhält er sich wiederholt anmaßend und moralisch-belehrend
– etwa als er dessen persönliche Daten und seine Einkommenssituation
abfragt.
Die Verf­ahrenskosten bedrohen zudem die ökonomische Existenz von Herrn
Samu, der von einem prekären Einkommen für eine Familie sorgen muss und
durch den gewalttätigen Übergriff nur eingeschränkt arbeitsfähig ist. Es
zeigt sich hier, dass Rassenjustiz oft auch Klassenjustiz ist.
Die Verhandlung wird am 24.01.2018 um 8:30 mit der Vernehmung weiterer
Zeug*innen fortgesetzt. AG Tiergarten, Turmstraße 91, Saal 672.
Solidarische Unterstützung ist erwünscht!

*SCHULDIG TROTZ FREISPRUCH – PROZESSBERICHT VOM 27.11.2017
27.11.2017, Amtsgericht Tiergarten. Wir beobachten einen Prozess gegen
Madu J., der wegen gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis angeklagt ist. Er
soll am 28.11.2016 im Görlitzer Park zunächst bei einer
„Austauschhandlung“ beobachtet und später von Polizeibeamten
festgenommen worden sein. Doch schon aus der Akte ergibt sich, dass eine
Verwechslung vorliegen muss: Weder passt die Personenbeschreibung des
Cannabis-Käufers auf Madu, noch liegen andere Indizien gegen ihn vor.
Trotzdem wurde er nach seiner Festnahme stundenlang auf verschiedenen
Polizeiwachen festgehalten, durchsucht und erkennungsdienstlich
behandelt und muss sich nun vor Gericht verantworten.
Auch in der Hauptverhandlung ergeben sich keine neuen Informationen, die
geeignet sind, die Anklage zu stützen: Einige der geladenen
Polizeizeugen haben erhebliche Erinnerungslücken und können sich an die
Geschehnisse vom 28.11.2016 nicht mehr erinnern; andere waren nur mit
der Festnahme des mutmaßlichen Käufers befasst und hatten mit dem
Angeklagten nichts zu tun. Nur ein Zeuge gibt an, den Angeklagten
überhaupt beobachtet zu haben, allerdings nur aus der Ferne. Darüber
hinaus wird klar, dass die Polizeibeamten äußerst nachlässig gearbeitet
haben: Weder lässt sich anhand der Akte rekonstruieren, wer den
Angeklagten festgenommen hat und warum, noch sind die Fotos auffindbar,
die bei seiner erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden.
Aufgrund dieser Beweislage plädiert sogar die Staatsanwältin für
Freispruch und Madu wird schließlich durch den Richter freigesprochen.
So erfreulich der Ausgang des Verfahrens ist, so unverschämt ist der
abschließende Kommentar des Richters: Dieser lässt es sich nicht nehmen,
den Angeklagten trotz des Freispruchs zu belehren, er solle das mit dem
Drogenhandel in Zukunft lassen. Diesmal habe er Glück gehabt, aber in
Zukunft könne es „auch mal knallen“.
Der anmaßende Kommentar und die Tatsache, dass trotz der Widersprüche in
der Akte überhaupt ein Prozess gegen Madu stattgefunden hat, zeigen,
dass die Unschuldsvermutung bei von Rassismus betroffenen Menschen nicht
greift. Wer sich als junger Schwarzer Mann an einem „gefährlichen Ort“
wie dem Görlitzer Park aufhält, steht unter Generalverdacht. Das
verstehen wir als Ausdruck von institutionellem Rassismus.

SHADES OF BLUE II – 2. VERHANDLUNGSTAG UND URTEIL
Bereits im letzten Newsletter haben wir über einen Prozess gegen einen
jungen Schwarzen Mann berichtet, der in der Nähe des Görlitzer Parks
eine größere Menge Marihuana zunächst mit sich geführt und dann – auf
der Flucht vor uniformierten Polizeibeamt*innen – unter ein parkendes
Auto geworfen haben soll. Der Angeklagte kann die Vorwürfe nicht
nachvollziehen: Er ist sicher, dass er von den Beamt*innen verwechselt
wurde. An besagtem Tag sei er zwar durch die Forster Straße gelaufen,
allerdings nicht um dort Drogen zu verstecken, sondern weil er auf dem
Weg zu einem Restaurant war.
An drei Verhandlungstagen werden insgesamt acht Polizeibeamt*innen als
Zeug*innen gehört. Sie behaupten, den Angeklagten beobachtet, verfolgt
und schließlich an seinem blauen Parka und seiner Hautfarbe
wiedererkannt zu haben. Jedoch widersprechen sich die Zeugenaussagen im
Detail, und diverse Unklarheiten lassen sich bis zum Ende der
Hauptverhandlung nicht zweifelsfrei klären: Wer hat den Angeklagten zu
welchem Zeitpunkt beobachtet, wer hat ihn am Ende identifiziert? War der
Angeklagte wirklich die einzige Person auf der linken Straßenseite,
sodass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann? Erlauben die
Sichtverhältnisse auf einer belebten und mit Bäumen bewachsenen Straße
überhaupt die durchgehende Beobachtung einer bis zu 200 Meter entfernten
Person?
Das Gericht lässt sich von den offenen Fragen nicht beeindrucken und
verurteilt den Angeklagten am 11.12.17 zu einer Freiheitsstrafe ohne
Bewährung. Dass der Richter bei der Begründung besonders ausführlich auf
die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten eingeht, weckt bei uns den
Verdacht, dass er von Anfang an von dessen Schuld überzeugt war. Wer als
Schwarzer Mann schon einmal verurteilt wurde, wird offenbar sein Leben
lang als Straftäter angesehen.
Was die Verurteilung für ihn bedeutet, fasst der Angeklagte am letzten
Verhandlungstag so zusammen: „Ich habe Pläne, ich will zur Schule gehen
und mir ein gutes Leben aufbauen. Aber ich werde meine Zukunft
verlieren, wenn ich für etwas bestraft werde, was eine andere Person
getan hat.“ Der Angeklagte und sein Verteidiger gehen gegen das Urteil
in Berufung. Wir werden weiter über das Verfahren berichten.

URTEIL IM § 129B-PROZESS GEGEN HIDIR YILDIRIM
Am 18. Dezember 2017 hat das Kammergericht Berlin den kurdischen
Aktivisten Hıdır Yildirim, dem PKK-Mitgliedschaft vorgeworfen wurde, zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung
verurteilt, gleichzeitig aber seine Haftentlassung angeordnet. Weitere
Informationen dazu in der Pressemitteilung von Azadî [2].

WIR BLEIBEN DABEI: DAS IST RASSISMUS!
Abdu A. zeigte im Herbst 2015 einen Türsteher eines Berliner Clubs wegen
Körperverletzung an. Dieser soll ihn wiederholt aus rassistischen
Motiven nicht in den Club gelassen und – als es an einem Abend darüber
zum Streit kam – ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren gegen den
Türsteher wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt, obwohl Abdu A.s
Verletzungen polizeilich dokumentiert sind. Stattdessen muss sich Abdu
A. am 06.12.2017 vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Genannter
Türsteher hatte ebenfalls Anzeige erstattet und behauptet, von Abdu A.
mit Steinen beworfen worden zu sein. Auch wenn die Polizei am
vermeintlichen Tatort keinen einzigen Stein finden konnte, schien der
Staatsanwaltschaft in diesem Fall die „Beweislast“ zu genügen, um einen
Strafbefehl zu erlassen.
Der Prozess versprach noch aus anderen Gründen spannend zu werden:
Bereits im Vorjahr war in dieser Sache verhandelt worden. Das Verfahren
wurde jedoch wegen Befangenheit des Richters ausgesetzt (ND [3]
berichtete). Schon damals hatten wir zur Prozessbeobachtung aufgerufen.
Kurz darauf erreichte uns eine E-Mail des Türstehers. Er forderte uns
auf, den Aufruf zurück zuziehen und warf uns vor, wir würden eine
Hetzkampagne gegen ihn und seinen Arbeitgeber führen. Wie ernst ihm die
Sache war, wurde auch gleich zu Beginn des Prozesstags klar: Vor seiner
Zeugenaussage erkundigte er sich, ob „die Damen“ auf den
Zuschauer*innen-Bänken von der Presse seien und beschwerte sich, dass
mitgeschrieben werde. Schließlich würde eine von „der Antifa“ gesteuerte
Kampagne gegen ihn laufen.
Sein Vorwurf gegen Abdu A. entpuppt sich indes schnell als Farce: nicht
nur fehlte die Tatwaffe am vermeintlichen Tatort, auch zeigen die vom
Türsteher eingebrachten Videoaufnahmen seiner Body-Cam keinen Steinwurf
oder ähnliche Angriffe seitens des Angeklagten. Was diese Aufnahmen
hingegen sehr wohl dokumentieren, ist die rassistische Arbeitsweise des
Türstehers und seiner Kollegen: Abdu A. und seine Begleiter werden
zunächst als „Kriminelle“ bezeichnet und – als sie protestieren – mit
der Aussage abgewiesen, sie seien „unbekannte Ausländer, das ist Fakt.“
Sich selbst bezeichnet der Türsteher mit gewissem Stolz als „Germane“,
während aus dem Hintergrund klar zu hören ist: „eindeutig Arier“.
Wir bleiben also bei unserer Einschätzung von 2016: hier geht es um
Rassismus! Denn dieser und ähnliche Prozesse zeigen: rassistische
Türpolitiken sind gängige Praxis. Welche Verfahren von der
Staatsanwaltschaft zur Anklage zugelassen und welche aus Mangel an
Beweisen eingestellt werden, lässt zudem tief in die Arbeitsweise des
deutschen Justizapparats blicken: Da es sich hier mitnichten um einen
Einzelfall handelt, liegt der Verdacht nahe, dass sich die
Staatsanwaltschaft in ihrer Entscheidung von rassistischen Stereotypen
leiten lässt. Aus den Aussagen der Polizeizeugen lässt sich außerdem
schließen, dass es sie offenbar überfordert hat, Anzeigen von nicht
deutsch sprechenden Personen adäquat aufzunehmen und zu bearbeiten. Wenn
die verwendete Sprache für den Erfolg einer Strafanzeige ausschlaggebend
ist, so ist auch dies eine rassistische Diskriminierung.
UPDATE ZUM URTEIL: Nachdem ein weiterer für den zweiten Verhandlungstag
geladener Zeuge ebenfalls aussagt, keinen Steinwurf beobachtet zu haben,
wird der Angeklagte freigesprochen. Es bleibt jedoch ein bitterer
Beigeschmack: Aufgrund der rassistischen Arbeitsweise von Polizei und
Staatsanwaltschaft war Abdu A. zwei Jahre den Schikanen der Strafjustiz
ausgesetzt. Das rassistische Verhalten des Türstehers hatte hingegen
keine strafrechtlichen Konsequenzen.

„GEH DAHIN, WO DU HERKOMMST!“ – RASSISTISCHER VORFALL IN DER BVG
Am 22.11.2017 steht Donna M. vor Gericht. Ihr wird der Versuch
vorgeworfen, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einem Bus der
BVG verschafft und – als sie von der Busfahrerin darauf angesprochen
wurde – diese beleidigt zu haben. Für Donna M. ist das eine Verdrehung
der Tatsachen. Sie schildert das Geschehene so: Als einzig schwarze
Person unter sehr vielen einsteigenden Fahrgästen sei nur ihr Ticket
genauer kontrolliert worden. Ihrer Meinung nach war ihr Fahrschein noch
gültig. Sie habe aber – nachdem die Busfahrerin ihr Ticket beanstandet
hatte – angeboten ein neues zu kaufen. Daraufhin habe die Busfahrerin
gesagt, sie solle mit ihrem Geld dahin gehen wo sie herkomme und sie des
Busses verwiesen. Donna M., geschockt durch diese rassistische Äußerung,
entschied sich vor Ort zu bleiben, um Anzeige gegen die Busfahrerin zu
erstatten.
Wie so oft, wenn sich Menschen gegen rassistische Kontrollen zur Wehr
setzen, wird ihre Anzeige nicht weiter verfolgt. Stattdessen landet sie
selbst auf der Anklagebank. Soweit so üblich. Anders jedoch als in den
meisten Racial-Profiling-Prozessen werden die rassistischen Handlungen,
die das Verfahren ausgelöst haben, diesmal nicht als strafprozessual
„irrelevant“ abgewehrt. Deshalb ist dieser Verhandlungstag weit weniger
bedrückend und entpolitisiert als gewöhnlich. Das liegt vor allem an
Donna M.s Einlassung: Wiederholt benennt sie offen das Problem
rassistischer Kontrollen. So konfrontiert, kommen selbst Richter und
Staatsanwältin nicht darum herum, Fragen zu diesem Thema zu stellen. Die
Deutungshoheit kehrt so (zumindest während ihrer Aussage) zu der von
Rassismus betroffenen Person zurück.
Im Kontrast dazu wirken die Zeuginnen-Aussagen der Busfahrerin und der
Polizistin schwach und in großen Teilen widersprüchlich. Auch wird
offensichtlich, wie miserabel die Polizei gearbeitet hat: Die
Beamt*innen hatten eigenmächtig entschieden, dass die Äußerung „geh
dahin wo du her kommst“ keine Beleidigung darstellt und nur die Vorwürfe
der Busfahrerin aufgenommen; eine Entscheidung, zu der sie weder befugt
noch befähigt waren.
Am zweiten Verhandlungstag wird eine weitere Zeugin gehört, die Donna
M.s Verhalten als sehr sachlich beschreibt und ihre Version des
Geschehenen in weiten Teilen bestätigen kann. Darüber hinaus wird ein
Video angeschaut, auf dem die Einstiegsszene im Bus zu sehen ist. Obwohl
kein Ton vorhanden ist, sind am Ende alle Verfahrensbeteiligten von
Donna M.s Unschuld überzeugt und diese wird durch den Richter
freigesprochen. Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer, auf dem Video
sei zu sehen, dass die Angeklagte „bewusst rausgepickt“ wurde. Der
Richter sagt in der Urteilsbegründung, es sei zwar nicht erwiesen, dass
eine rassistische Motivation ausschlaggebend war. Andererseits sei das
Verhalten der Busfahrerin nicht nachvollziehbar – rassistische Motive
könnten daher womöglich doch eine Rolle gespielt haben.
Dieser Erfolg zeigt: Mit Mut, solidarischer Unterstützung und einer
guten anwaltlichen Vertretung ist es manchmal möglich, Rassismus in
gerichtlichen Verfahren zur Sprache zu bringen und sich erfolgreich
gegen rassistische Kriminalisierung zu wehren.

JUSTIZWATCH. Prozessbeobachtungsgruppe zum Thema Rassismus und Justiz
http://justizwatch.noblogs.org/
Links:
——
[1] https://justizwatch.noblogs.org/
[2]
https://isku.blackblogs.org/4910/hidir-yildirim-verurteilt-und-freigelassen/
[3]
https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1018149.klaeger-wird-zum-beklagten.html?failed=1&username=

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *