KoopsNewsletter JustizWatch #4

28. November 2017by KOP Importer0

Newsletter #4 November 2017

  1. Ban! Racial Profiling – Kampagne Verlängert

Rassistische Polizeikontrollen werden zentral durch die Festlegung sogenannter gefährlicher Orte ermöglicht. Obwohl die aktuelle Berliner Landesregierung versprochen hatte, etwas gegen polizeiliches Racial Profiling zu unternehmen, besteht der Paragraph § 21 ASOG weiterhin. Dieser bildet die Rechtsgrundlage für die vermeintlich verdachtsunabhängigen Kontrollen. In der ganzen Stadt berichten jedoch Schwarze Menschen, People of Color, Rom*nija, Muslim*a und andere Angehörige sichtbarer Minderheiten, dass sie an diesen Orten ausschließlich aufgrund ihrer äußeren Erscheinung ins Visier der Polizei geraten. In vielen Prozessen, die wir beobachten, definiert das Gericht rassistische Polizeikontrollen anhand dieser Rechtsgrundlage als legitim und „normal“.

Um der rassistischen Kriminalisierung entgegenzutreten, hat sich im Juni 2017 die Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling“ gegründet. Aktivist*innen verschiedener Initiativen machen seither mit verschiedenen Aktionsformen auf das Problem aufmerksam. Wir beteiligen uns mit JUSTIZWATCH an dieser Kampagne und unterstützen ihre Ziele.

Im Oktober sollte die Kampagne vorerst zum Abschluss kommen. Doch weiterhin geraten mehr und mehr Berliner Kieze in den Fokus einer hoch gerüsteten Berliner Ordnungspolitik. Der tägliche Ausnahmezustand wird nach wie vor erprobt. Daher wurde die Kampagne bis Februar 2018 zu verlängert. Die Ausführliche Pressemitteilung findet ihr hier.

  1. Bleiberecht für Opfer rassistisch motivierter Straftaten in Berlin?

In Mecklenburg-Vorpommern stimmten Ende Oktober die Abgeordneten von SPD und CDU gemeinsam mit der AfD gegen ein Bleiberecht für Opfer von rechten Straftaten. In Berlin gibt es zwar eine entsprechende Regelung, die seit dem 1. Juli in Kraft ist. Allerdings kritisieren die Beratungsstelle ReachOut, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und OPRA (Psychologische Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass es dabei lediglich um die Aussetzung der Abschiebung für die Zeit des Ermittlungs- und Strafverfahrens geht. Nach Abschluss des Strafverfahrens haben die Betroffenen zwar die Möglichkeit, über die Berliner Härtefallkommission einen Antrag auf längerfristigen Aufenthalt zu stellen. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht. Von einem echten Bleiberecht kann daher keine Rede sein.

Außerdem bestehen zahlreiche Ausschlussgründe. Beispielsweise müssen die Betroffenen vollziehbar ausreisepflichtig sein (im Normalfall also „geduldet“), dürfen nicht verurteilt sein (mit 90 Tagessätzen oder mehr) oder von der Polizei „als besonders gefährlich“ eingeschätzt werden. Ferner müssen die Folgen der Straftat „erheblich“ sein. Diese Bewertung wird im Einzelfall von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgenommen, die jedoch häufig dazu tendieren, rassistische Taten und deren Folgen zu verharmlosen. Hinzu kommt, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass Betroffene eine Mitschuld an dem rassistischen Angriff tragen. Auch dies ist problematisch, da es in Polizei und Strafjustiz sehr häufig zu einer Täter-Opfer-Umkehr kommt und Betroffene von rassistischer Gewalt mit ihren Erfahrungen nicht ernst genommen werden. ReachOut und OPRA raten vor diesem Hintergrund davon ab, unbegleitet zur Ausländerbehörde zu gehen, um einen Anspruch auf die Bleiberechtsregelung geltend zu machen. Menschen, die einen entsprechend Anspruch haben könnten, können sich bei ReachOut und OPRA beraten lassen.

Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden, weitere Infos gibt es hier.

  1. Prozessberichte

Shades of Blue – oder: Rassistische Verdachtschöpfung in Kreuzberg

Prozessbericht vom 13.11.17

Ein junger Schwarzer Mann wird im April 2017 in der Nähe des Görlitzer Parks in Kreuzberg von der Polizei im Rahmen einer Drogenkriminalitätsbekämpfungsmaßnahme angehalten und durchsucht. Obwohl bei ihm keine Drogen gefunden werden, sitzt er nun auf der Anklagebank. Den Tatvorwurf kann er nicht nachvollziehen: Er soll vor der Polizei geflohen sein und sich in der Nähe der Wiener Straße einer größeren Menge Marihuana entledigt haben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen angeblichen BTM-Handels im Görlitzer Park.

Die Indizien gegen den Angeklagten sind dünn: Eine Polizeibeamtin behauptet gesehen zu haben, wie er eine Tüte mit Marihuana unter ein parkendes Auto warf. Später soll er an seinem blauen Parka und anhand seiner Hautfarbe identifiziert worden sein. Doch niemand hat den Mann durchgehend beobachtet. In der Verhandlung stellt sich außerdem heraus, dass die Beamt*innen ursprünglich einen Schwarzen Mann mit roten Turnschuhen und roter Mütze als mutmaßlichen Drogenhändler verfolgten. Erst als sie ihn aus den Augen verloren, verlagerte sich der Verdacht auf den Mann, der jetzt vor Gericht steht.

Wie so oft können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizeibeamt*innen sich nur am Rande für die Kleidung der Verdächtigen interessierten und vor allem darauf aus waren, eine (beliebige) Schwarze Person festzunehmen, um ihren Drogenkriminalitätsbekämpfungseinsatz ‚erfolgreich‘ zu beenden. Viel wird in der Zeugenbefragung über den Blauton der Jacke des Festgenommenen diskutiert. Die eigentliche ‚Farbe‘ des Verdachts – die pauschale Gleichsetzung Schwarzer Männer mit Drogenhändlern – wird hingegen an keiner Stelle problematisiert. Die polizeiliche Praxis des Racial Profiling erfährt dadurch eine stillschweigende Legitimation.

Der Angeklagte befindet sich weiterhin in U-Haft. Die Verhandlung wird am 20.11. um 12:30 fortgesetzt. AG Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, Raum C106. Zahlreiche Prozessbeobachtung ist erwünscht!

129b-Verfahren gegen Hıdır Yildirm

Am 4. September 2017 begann vor dem Kammergericht Berlin ein neuer § 129b-Prozess. Diesmal sitzt Hıdır Yildirim auf der Anklagebank. Ihm wird – so wie im vergangenen Jahr Ali Hıdır Doğan und vielen anderen Aktivisten in anderen deutschen Städten auch – Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen. Wie Ali Hıdır Doğan soll Hıdır Yildirim sogenannter Gebietsleiter der PKK gewesen sein und in dieser Funktion z.B. Busse zu Demonstrationen und Festen angemietet und Spendengelder gesammelt haben.

Nicht nur die Vorwürfe gleichen sich, auch die Besetzung des Gerichts und die geladenen Zeug*innen sind weitestgehend identisch. Die Richter*innen, den Staatsanwalt, den Dolmetscher und die Justizbeamt*innen kennen wir bereits aus dem Verfahren gegen Ali. Auch der Zeuge Becker vom BKA, der für die Ermittlungen zur Struktur der PKK zuständig ist, ist uns schon bekannt. Becker reist durch die Republik und berichtet vor Gericht über die Geschichte der PKK und die Namen (mutmaßlicher) Kader in der Bundesrepublik. Die politischen Verhältnisse in der Türkei, die gewaltvolle Assimilationspolitik des türkischen Staates seit der Republikgründung sowie Pogrome und Massaker gegen Kurd*innen und Alevit*innen kommen in seinen Ermittlungen jedoch nicht vor. Becker steht damit exemplarisch für den Versuch, die politische Dimension der Strafverfolgung kurdischer Aktivist*innen aus dem Prozess herauszuhalten.

Mit der Verfolgung kurdischer Aktivist*innen legitimiert die deutsche Justiz das gewaltsame Vorgehen des türkischen Staates gegen Kurd*innen und andere linke oppositionelle Gruppen und betätigt sich als Handlangerin Erdoğans. Wir rufen deswegen dazu auf, den Prozess kritisch zu begleiten!

Die nächsten Verhandlungstage finden am 21., 23. und 28.11.17, 9 Uhr, Elßholzstraße 30-33 statt. Am Eingang müssen Prozessbesucher*innen Taschen, Handys und Computer abgeben, Ausweisdokumente werden kopiert und an das Gericht übergeben. Lediglich Schreibmaterialien dürfen mit in den Saal genommen werden. Bisherige Protokolle können hier nachgelesen werden.

Rassistische Festnahme in Kreuzberg

  1. Juni 2017. Wir beobachten die Berufungsverhandlung gegen Ibad Elsidi. Ihm wird vorgeworfen, Anfang 2016 in der Nähe des Görlitzer Parks eine geringe Menge Marihuana im Wert von ca. zehn Euro an Minderjährige verkauft zu haben. In der ersten Instanz wurde er dafür zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt; vor Beginn der Hauptverhandlung befand er sich mehrere Monate in U-Haft. Sowohl Elsidi, der die Tat bestreitet, als auch die Staatsanwaltschaft sind gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen.

In der Berufungsverhandlung stellt Elsidi seine Sicht des Geschehens dar: An besagtem Freitag habe er am Spreewaldplatz in Kreuzberg auf eine Verabredung gewartet. Er habe sich mit einer Frau treffen wollen, die er zuvor in einem Club kennengelernt habe. Plötzlich seien zwei aggressiv wirkende Männer – Zivilbeamte, wie sich später herausstellte – auf ihn zugekommen, hätten ihn niedergeschlagen, gefesselt, durchsucht und schließlich mit auf die Polizeiwache genommen. Keine*r der umstehenden Passant*innen habe eingegriffen oder sich mit ihm solidarisiert. Die Jugendlichen, an die er Drogen verkauft haben soll, habe er nie zuvor gesehen. Der Kontakt zu seiner Verabredung sei später abgerissen, weil er aufgrund der Festnahme nicht am verabredeten Treffpunkt gewesen sei.

Bei der Befragung des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt wird schnell deutlich, dass diese sich nicht für die Umstände der brutalen Festnahme interessieren. Stattdessen muss Elsidi unzählige inquisitorische Fragen zu seinen Berlin-Besuchen beantworten: Er wird aufgefordert zu erklären, was der Grund seiner Aufenthalte in Berlin gewesen sei – sein Wohnort liege doch in Sachsen-Anhalt. Wo er übernachtet habe. Ob er die genaue Adresse seines Freundes und dessen Telefonnummer angeben könne. Als Elsidis Verteidiger interveniert, legt der Staatsanwalt offen, worauf seine Fragen abzielen: Es müsse nachgeforscht werden, ob Elsidi seine Aufenthalte für Drogenhandel genutzt habe und ob der Freund, bei dem er gewohnt habe, womöglich ebenfalls in den Handel involviert sei. Ein weiteres Thema der Befragung ist Elsidis Verabredung am Abend der Festnahme. Auch hierzu muss er sich viele zudringliche Fragen gefallen lassen – als wäre es nicht normal in dieser Gesellschaft, dass Menschen Dates vereinbaren.

Das Verfahren zeigt wieder einmal, wie vollkommen harmlose Verhaltensweisen Schwarzer Menschen durch Polizei und Strafjustiz kriminalisiert werden: Ibad Elsidi kommt gerne am Wochenende nach Berlin, um auszugehen, Freund*innen zu treffen und Frauen kennenzulernen. Mit diesem Interesse ist er nicht allein. Im Unterschied zu zahlungskräftigen Tourist*innen, die in Berlin gern gesehen sind, endet ein harmloser Besuch in Kreuzberg für ihn jedoch mit einer brutalen Festnahme, der Zerstörung sozialer Kontakte und einer Verurteilung im Strafverfahren. Das verstehen wir als Ausdruck von institutionellem Rassismus.

Da keine*r der geladenen Zeug*innen zum Prozess am Mittwoch erschienen ist, musste die Verhandlung ausgesetzt werden. Wir bleiben an dem Fall dran.

  1. Exempel statuiert – Kommentar zum Prozess gegen Sercem in Nürnberg

Am 31. Mai protestierten Berufsschüler*innen in Nürnberg gegen die Abschiebung eines Mitschülers nach Afghanistan. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, weil die Polizei mit massiver Gewalt gegen die Protestierenden vorging. Während Bayerns Innenminister den Polizeieinsatz verteidigte, übten linke Gruppen, Gewerkschaften und Flüchtlingsräte Kritik an der polizeilichen Eskalation. Ausnahmsweise stellten sich auch bürgerliche Zeitungen auf die Seite der Demonstrant*innen, lobten deren „Zivilcourage“ und kritisierten die geplante Abschiebung als „Akt der Barbarei“.

Eine ganz andere Stimmung herrschte Ende Oktober im Amtsgericht Nürnberg im ersten Prozess gegen einen Aktivisten, der sich am Protest gegen die Abschiebung beteiligt hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 450 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zuvor befand er sich fünf Monate in Untersuchungshaft. Offenbar soll hier – ähnlich wie in den G20-Prozessen in Hamburg – ein Exempel statuiert werden, um Aktivist*innen einzuschüchtern und entschlossenen Protest künftig zu verhindern. Die völlig überzogene Strafe ist auch darauf zurückzuführen, dass im Prozess der neue § 114 StGB angewendet wurde. Der Ausgang des Verfahrens gibt Kritiker*innen des umstrittenen „Schubser-Paragraphen“ recht: Dieser erhöht die ohnehin schon kaum zu überschätzende Definitionsmacht der Polizei, erleichtert die Kriminalisierung von legitimem Protest und stellt damit eine Gefahr für das Demonstrationsrecht dar.

Nicht nur das Urteil, sondern auch der Verlauf der Verhandlung und die Äußerungen des Richters sind kritikwürdig. Während die von der Polizei ausgehende Eskalation wie so oft kein Thema war, bot der Prozess im Gegenzug den Polizeibeamt*innen die Gelegenheit, sich als bemitleidenswerte Opfer von angeblich gewaltbereiten Abschiebegegner*innen zu inszenieren. Auch die Fragwürdigkeit des Auftrags, einen Schüler in das Bürgerkriegsland Afghanistan abzuschieben, wurde in der Verhandlung mit keinem Wort benannt. Stattdessen flüchtete sich der Richter in leere Phrasen, um die Ereignisse vom 31. Mai zu umschreiben: Die „Situation“ sei „aufgeladen“ gewesen, das spreche immerhin für den Angeklagten.

Dem Angeklagten gab der Richter schließlich den Rat, seine Überzeugungen in Zukunft friedlich auszudrücken. Denn er stehe nicht vor Gericht, weil er gegen Abschiebungen sei oder in seinen Grundwerten umerzogen werden solle. Der Richter ließ allerdings offen, wie der Angeklagte seiner politischen Überzeugung Ausdruck verleihen kann, ohne dabei mit der Polizei in Konflikt zu geraten. Einer Polizei, die Abschiebungen – wie in Nürnberg geschehen – im Zweifelsfall mit brutaler Gewalt durchsetzt. Hier zeigt sich die Absurdität eines Strafverfahrens, in dem politischer Widerstand gegen rassistische Verhältnisse aufs äußerste kriminalisiert wird.

Nach Angaben des Bündnisses „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ laufen derzeit gegen 19 weitere Teilnehmer*innen des Protests Ermittlungsverfahren. Mehr Infos über die Kampagne und Möglichkeiten der Unterstützung unter:

https://de-de.facebook.com/NuernbergIstUeberall


JUSTIZWATCH. Prozessbeobachtungsgruppe zum Thema Rassismus und Justiz
http://justizwatch.noblogs.org/

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