Rechtsgutachten
Durch die Definition „gefährlicher Orte“ verfügt die Polizei über Sonderbefugnisse mit maßgeblichem Einfluss auf die Stadtpolitik. Denn „die polizeilichen Sonderbefugnisse“, so das Bündnis, „führen zur Verdrängung von Berliner*innen und Besucher*innen of Color, da Polizeibeamt*innen befugt sind, Menschen ohne Tatverdacht oder Anlass zu kontrollieren. Diese Handlungsmacht der Polizei verstärkt rassistische Kontrollen und hat enorme Effekte auf die allgemeine Zugänglichkeit von Orten in Berlin.“
Im Rahmen des Gutachtens erörtern die Verfasser*innen ihre Ergebnisse und äußern Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Norm des § 21 ASOG. Das Rechtsgutachten soll Politiker*innen des Berliner Senats zur Verfügung gestellt werden. Es kann der Landesregierung als Argumentation dienen, die Legalität der gesetzlichen Grundlage der anlass- und verdachtsunabhängigen Kontrolle an »gefährlichen Orten« zu prüfen und zurückzunehmen.
Das Gutachten von Cengiz Barskanmaz, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, und der Rechtsanwältin Maren Burkhardt untermauert die Kritik der Kampagne und zweifelt nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der kritisierten polizeilichen Praxis an, sondern auch die der gesetzlichen Grundlage, des Paragrafen 21 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Kontakt:
Biplab Basu | Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt | info@kop-berlin.de | Tel. 0179 544 17 90
Celine Barry | EOTO | celine.barry@eoto-archiv.de | Tel. 030 51 30 41 63
Pressespiegel
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1118579.kriminalitaetsbelastete-orte-gutachten-kritisiert-polizeigesetz.html
http://www.taz.de/Racial-Profiling-in-Berlin/!5591518/
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/die-themen-aus-berlin-und-brandenburg/themen-aus-berlin-und-brandenburg—13-05-2019.html