UncategorizedIn Gedenken an William Tonou-Mbobda

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 21.4.2020

Heute, am 21. April 2020, gedenken wir dem ermordeten William Tonou-Mbobda, der vor genau einem Jahr von den Mitarbeitern der Sicherheitsfirma KLE auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf auf brutale Weise zwangsfixiert wurde und infolgedessen erstickte. Wir sprechen der Familie und seinen Freund*innen unser tiefstes Mitgefühl aus und unterstützen die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense in ihrem Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit in diesem weiteren Fall von tödlich-rassistischer Gewalt gegen einen wehrlosen Menschen in Deutschland.

Als Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sehen wir es einerseits als unsere Aufgabe, uns für die Stimme der Angehörigen des Opfers sowie für ihre Wünsche und Bedürfnisse stark zu machen. Auf der anderen Seite sehen wir uns als Aktivist*innen in der Verantwortung uns kontinuierlich und konsequent selbst zu organisieren, um Fakten und Beweise in die Öffentlichkeit zu bringen, die das systematische Morden von BIPoC-Menschen, die als nicht-weiß gelesen werden und zu marginalisierten Gruppen, wie Menschen mit körperlichen oder mentalen Einschränkungen oder Menschen aus deprivilegierten Milieus gehören, zu entlarven. Um somit den sogenannten Rechtsstaat in seinem aktivem Wegschauen und Vertuschen sowie seiner Untätigkeit, die Wahrheit ans Licht bringen zu wollen, zu demaskieren.

Daher möchten wir den heutigen Tag zum Anlass nehmen, auf ein wichtiges Detail innerhalb der offiziellen Ermittlungsarbeit aufmerksam zu machen, welches wir als eines der gravierenden Ursachen für die Vertuschung der Morde an Oury Jalloh als auch bei William Tonou-Mbobda deutlich sehen können: Die Verhinderung der Aufklärung und die Manipulation der Fakten beginnt bereits in einem sehr frühen Stadium der offiziellen Ermittlungsarbeit und zwar bei den hinzugezogenen medizinischen Gutachter*innen und deren Stellungnahmen.

Die Nicht-Aufklärung des Brandmordes von Oury Jalloh durch Polizeibeamte in Dessau vor mehr als 15 Jahren steht diesbezüglich sogar in personellen Zusammenhang mit der Nicht-Aufklärung des Erstickungstodes von William Tonou-Mbobda durch Sicherheitsbeamte des UKEs in Hamburg, was uns die institutionelle Systematik deutlich darstellt:

Der Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel, der die Obduktion des Leichnams von William Tonou-Mbobda durchführte, ist selbst als Leiter der Rechtsmedizin am UKE in Hamburg tätig. Er attestierte dem Opfer eine Herzvorerkrankung, die ursächlich für dessen Tod gewesen sei und nicht etwa die völlig unverhältnismäßigen Gewalteinwirkungen des Sicherheitspersonals, die sich unter anderem mit vollem Körpereinsatz auf seinen Brustkorb gesetzt hatten.

Im Fall von Oury Jalloh war Prof. Klaus Püschel derjenige, der dem damaligen Dessauer Polizeiarzt Dr. Andreas Blodau attestierte, dass dieser mit der Anordnung einer zwanghaften 4-Punkt-Fixierung des stark alkoholisierten Oury Jalloh in Zelle 5 ohne besondere Kontrollmaßnahmen aus ärztlicher Sicht keinen Fehler begangen habe. Zudem hatte Prof. Püschel im Jahr 2009 in einer gutachterlichen Stellungnahme die Frage zu beantworten, »[…], ob der Arzt Herr Dipl. Med. A. Blodau sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht habe.«. Darüber hinaus hatte Prof. Klaus Püschel bereits einem Bremer Polizeiarzt, der den Brechmitteleinsatz und den daraus resultierenden Erstickungstod von Achidi John im Jahr 2001 zu verantworten hatte, ebenfalls ein »Unbedenklichkeitserklärung« ausgestellt, als dieser im Jahr 2004 als Gutachter vor Gericht auftrat.

Anhand dieser drei Fälle zeigt sich, dass Herr Prof. Klaus Püschel aktiv an der Vertuschung der aufgeführten Gewaltverbrechen beteiligt war bzw. mehrfach seine Position missbraucht hat, indem er auf der Grundlage eigener Interpretationen für den Schutz der Täter*innen eingetreten ist und juristische Konsequenzen für die Täter*innen abgewendet hat.

Konsequenter Weise muss die sofortige Entlassung von Prof. Klaus Püschel als Leiter der Rechtsmedizin am UKE Hamburg und eine umfassende Untersuchung seiner medizinischen und gutachterlichen Tätigkeiten erfolgen.

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