Witzenhausen, den 10.03.2021
Initiative gegen Polizeigewalt kündigt an Rechtsmittel einzulegen – Klage im 1. Einzel-Prozess trotz fehlender Beweisaufnahme abgewiesen – Begründung noch ausstehend – RA Adam kritisiert Entscheidung des VG Kassel – Mahnwache und breite Solidarisierung zum Prozessauftakt – 2. Einzel-Prozess fällt auf Jahrestag am 23.04.2021 – „KriPro Witzenhausen“ mobilisiert überregional
Nach der Entscheidung im ersten von drei Einzel-Prozessen gegen das Land Hessen am 08.03.2021 hat die Initiative „KriPro Witzenhausen“ angekündigt, Rechtsmittel gegen die
Abweisung der Klage durch das VG Kassel einzulegen. Die schriftliche Urteilsbegründung für die Abweisung steht noch aus. Sowohl RA Adam als auch „KriPro Witzenhausen“ kritisieren die
Entscheidung der Richterin, da während der 90 minütigen Verhandlung weder Beweismaterial gesichtet, noch Zeug*innen befragt wurden.
„Die Abweisung der Klage zeigt, dass von Seiten des Gerichts kein Interesse an einer Aufarbeitung des brutalen Polizeieinsatzes besteht. Das bedeutet für mich, dass das Gericht ganz offensichtlich die Polizei schützt und nicht an einer rechtsstaatlich notwendigen Aufklärung interessiert ist“, so die Klägerin. Als eine von drei Kläger*innen klagt sie stellvertretend für alle Betroffenen, die im Rahmen des Polizeieinsatzes geschädigt wurden. weiterlesen