Michael Bartsch, Dresden I 19.01.2022 I https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160580.racial-profiling-afrikaner-rechtswidrig-kontrolliert.html
Begründet ein fremdartiges Aussehen von Mitbürgern schon einen Generalverdacht gegen sie? Der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz verbietet eigentlich eine Selektion nach äußeren Merkmalen etwa bei staatlichen Maßnahmen. Die als Racial Profiling verstärkt ins Bewusstsein rückende unterschwellige Diskriminierung von Migranten war jetzt auch Gegenstand eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Dresden.
Das erklärte am Mittwoch eine gewaltsame Polizeikontrolle gegenüber einem Afrikaner in Chemnitz vom März 2018 für rechtswidrig. Beklagt war die ausführende Bundespolizei, die nun auch die Kosten des Verfahrens tragen muss. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. weiterlesen