UncategorizedRacial Profiling-Verfahren wegen rassistischer Kontrolle im Grenzgebiet vertagt

KOP Pressemitteilung zur rassistischen Kontrolle vom 29.12.20218

Die Gerichtsverhandlung wurde durch Nachdruck der Anwältin Dr. Maren Burkhardt vertagt, da erstaunlicherweise kontrollierende Polizeibeamten nicht als Zeugen geladen wurden

Biplab Basu und sein Sohn wurden am 27.12.2018 im Zug auf dem Weg von Salzburg nach München um ca. 14:15h kurz vor der Grenze auf österreichischem Hoheitsgebiet aufgrund von Racial Profiling von 2 Polizeibeamten rechtswidrig kontrolliert.  Herrn Basu und seinem Sohn wurden zunächst die Gründe für die Identitätskontrolle nicht erklärt. Die Polizeibeamten teilten erst auf Nachfrage mit, dass es sich um eine Migrationskontrolle handle, ohne zu benennen, nach welchen Auswahlkriterien die Kontrolle erfolgte. Weiterhin verweigerten die Polizeibeamten ihre Personalien und/oder Dienstnummern zu nennen.

In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München am 08.12.2021 wurden die Umstände von sogenannter Migrations- und Grenzkontrollen allgemein erläutert, ohne dass konkrete Aussagen zu dem Vorfall gemacht werden konnten.  Dass Migrations- und Grenzkontrollen per se rassistisch sind, wurde ignoriert und nicht berücksichtigt. Die europarechtswidrige Verlängerung von Grenzkontrollen an der bayrisch-österreichen Grenze – diese Frage liegt dem europäischen Gerichtshof vor – scheint im vorliegenden Fall unverständlicherweise nicht als relevant eingestuft zu werden.
Erstaunlicherweise waren die Polizeibeamten, welche die Kontrolle durchgeführt hatten, nicht als Zeugen zum Termin geladen worden. Auch konnten deren Namen nicht aus den Unterlagen zu der Kontrolle entnommen werden, da die wesentlichen Unterlagen im Prozess aus „Geheimhaltungsgründen“ vorenthalten werden. Der anwesende Polizist und seine Anwältin forderten eine Einstellung, da die kontrollierenden Polizisten nicht mehr auffindbar seien und sie sich sicherlich nicht mehr an die Kontrolle erinnern könnten. Wir sehen hierbei eine klare Absicht der Justiz und der Polizei, das rassistische Kontrollen der Polizeibeamten unsichtbar zu machen und als legitim zu verklären.

Dank der Anwältin Dr. Maren Burkhardt wurde die Auflage der Veröffentlichung der Namen und Kontaktdaten der kontrollierenden Polizeibeamten und die Aufforderung als Zeugen auszusagen, erkämpft. Bis zum 20. Januar 2022 müssen die Kontaktdaten von der Polizei benannt werden und es wird evtl. einen neuen Verhandlungstag vor Gericht geben.

Wir fordern das Gericht auf, das Verfahren gegen die Polizeibeamten ernst zu nehmen und die kontrollierenden Polizeibeamten vor Gericht zu laden und sie zu befragen. Weiterhin fordern wir, dass die rechtswidrige, rassistische Kontrolle als Racial Profiling benannt und verurteilt wird!

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