Vorfall:
Am Mittag des 10. Januar 2004 holt Kerim C. seinen fünfjährigen Sohn bei dessen Mutter ab, um mit ihm den Tag zu verbringen. Das Verhältnis zwischen den Eltern ist kompliziert. Sie verabreden, dass das Kind gegen 18.00 wieder Zuhause sein soll. Gegen 17.00 Uhr jedoch benachrichtigt Kerim C. die Mutter des Kindes, dass er sich etwas verspäten werde, da er mit seinem Sohn noch zu Abend essen möchte. Darüber ist die Frau nicht begeistert.
Gegen 18.30 Uhr läuten zwei Beamte an der Wohnungstür von Kerim C. und informieren ihn darüber, dass sie das Kind jetzt mitnehmen werden. Beide Beamte wirken auf Kerim C. gereizt und aggressiv. Er versucht den Beamten zu erklären, dass alles seine Ordnung hat und sich das Kind bei ihm aufhalten dürfe. Davon unbeeindruckt betreten die Beamten unerlaubt die Wohnung und beginnen eigenständig, die Jacke und die Schuhe des Kindes zu suchen und ihn anzuziehen. Der Junge schreit und weint. Um die Situation zu klären, benachrichtigt Kerim C. telefonisch die Mutter des Kindes. Diese möchte allerdings lediglich mit den Beamten sprechen. Aber auch nach Beendigung des Telefonats bestehen die Beamten darauf, das Kind mitzunehmen. Auf die Frage, mit welchem Recht sie das täten, bekommt Kerim C. keine Antwort. Schließlich rufen die Beamten Verstärkung.
Kurze Zeit später befinden sich mehr als zehn Polizeibeamt_innen im Treppenhaus und in der Wohnung von Kerim C., das Kind schreit und weint unaufhörlich. Die Polizisten halten Kerim C. gewaltsam in seiner Wohnung fest. Dann hört er, wie sich die Beamt_innen untereinander über seine Staatsbürgerschaft unterhalten. Er wird in den Treppenflur gebracht und gefragt, was für einen Pass er besitze. Als er erwidert, dass er einen türkischen Pass hätte, ruft einer der Polizisten plötzlich „Los, Los!ˮ, und Kerim C. wird zu Boden geworfen. Ihm werden Handschellen angelegt. Die Beamten knien auf seinem Rücken und sein Kopf wird nach außen gedreht, so dass er keine Luft mehr bekommt. Leise weist er einen Polizisten auf seine Notlage hin, aber dieser erwidert nur, dass er sowieso keine Luft mehr bräuchte. Kerim C. hat Todesangst. Er ist verletzt und blutet. Er verlangt einen Arzt, aber seine Forderung wird ignoriert. Schließlich wird er zurück in seine Wohnung gebracht und das Kind wird mitgenommen. Die Polizeibeamt_innen bringen Kerim C. in die zuständige Polizeiwache, um ihn dort zu fotografieren und seine Fingerabdrücke zu nehmen. Auf die Frage, mit welchem Recht sie das täten, bekommt Kerim C. auch diesmal keine Antwort. Er verlangt nach einem Arzt und einem Rechtsanwalt. Beides wird ihm verweigert. Als Kerim C. übel wird, kommt endlich nach etwa 30 Minuten eine Amtsärztin. Aber anstatt seine Kopfverletzung zu behandeln, mokiert sie sich über den unzureichenden Grund ihres Kommens und geht wieder. Kerim C. weigert sich, sich fotografieren und Fingerabdrücke nehmen zu lassen. Aus diesem Grund wird er, nun wieder in Handschellen, von zwei Polizeibeamten in ein Badezimmer gezerrt, wo diese ihm unter größten Schmerzen mit Leitungswasser und Toilettenpapier die Kopfwunde reinigen. Die Beamten machen sich dabei über ihn lustig. Schließlich wird er fotografiert und auch seine Fingerabdrücke werden genommen. Als Kerim C. die Beamten informiert, dass er sie anzeigen werde, wird er eingeschüchtert. Er wird nach über vier Stunden aus der Polizeiwache entlassen.
Weiterführende Informationen:
Kerim C. leistet zu keinem Zeitpunkt des polizeilichen Vorgehens Widerstand. Nach dem Vorfall wird er eine Woche im Krankenhaus stationär in der psychiatrischen Abteilung behandelt. Danach nimmt er therapeutische Hilfe durch einen Arzt für Psychiatrie und Neurologie in Anspruch.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf:
Kerim C. stellt Strafanzeige gegen die involvierten Beamten wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§340 StGB). Bei einer Zeugenvernehmung wird er eingeschüchtert und aufgefordert, seine Anzeige zurückzunehmen. Da die Ermittlungen gegen „unbekanntˮ geführt werden und sich die Polizeibeamt_innen ihres Fehlverhaltens nicht verantwortlich zeigen, wird das Verfahren im März 20004 eingestellt. Kerim C. wird wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§113 StGB) angezeigt. Die Ermittlungen gegen ihn werden eingestellt.
(KOP)
