18. Oktober 2004 – Lucas R. 

Vorfall:
Lucas R. ist am frühen Nachmittag in der Hasenheide in Neukölln und betet, als zwei Polizist_innen auf ihn zukommen, ihn stoßen, seine Hände auf den Rücken drehen und ihn mit Handschellen fesseln. Man weist ihn an hinter einen nahe gelegenen Baum zu treten und mit dem Gebet aufzuhören. Lucas R. möchte, dass er seine Arbeit ebenso machen könne, wie es der Beamte tut. Hierauf versetzt der Polizist ihm vier Schläge gegen den Bauch und droht ihm, ihn schneller anzeigen zu können, als es Lucas R. möglich wäre, wobei er ihm einen fünften Schlag versetzt. Nun kommen zwei weitere Polizist_innen hinzu und einer von ihnen beginnt Lucas R. zu durchsuchen. Wieder wird er aufgefordert mit dem Gebet zu stoppen. Auch soll Lucas R. seine Personalien aushändigen. Lucas R. wird mit den Worten „hopplaˮ gezielt mit dem Ellenbogen gegen den Unterkiefer geschlagen. Seine Brille fällt zu Boden. Als  er nicht weiter beten kann, sagt einer der Beamten: „Ja, es geht doch.ˮ, woraufhin alle Polizist_innen lachen. Lucas R. kann kaum noch sprechen. Er wird entkleidet und weiter durchsucht. Die Beamt_innen beschließen, ihn mitzunehmen, und als Lucas R. signalisiert, sie mögen seine Brille nicht vergessen, zertritt ein Beamter diese, bevor er sie aufhebt. Lucas R. beobachtet, wie ein fünfter Polizist Passant_innen wegschickt. Die Beamt_innen kontrollieren den Pass, die Schlüssel, das Anmeldungspapier und die Bibel von Lucas R. und begleiten ihn in seine Wohnung, da sie nichts Illegales finden können. Auf der Fahrt hört Lucas R., wie ein Polizist während eines Funkspruchs durchgibt: „ Wir bringen den Neger in die Mainzer Straße (_ Adresse geändert).ˮ Im Auto macht man sich über ihn lustig. Im Hof seines Wohnhauses wird er gefragt: „Wo hat der Roberto Blanco gesagt, dass er wohnt?ˮ Die Beamt_innen betreten und durchsuchen seine Wohnung ohne jegliche Rechtsgrundlage. Über private Fotos wird abfällig gesprochen. Lucas R. wird zur Polizeiwache am Columbiadamm gebracht und abermals durchsucht. Ein vorgelegtes Dokument weigert er sich zu unterschreiben.  Nachdem er entlassen wird, begibt er sich zur Behandlung in das Urban-Krankenhaus.

Rassistische Bezüge:
Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf:
Lucas R. bekommt einen Strafbefehl wegen „Beleidigungˮ (§ 185 StGB) ausgestellt, gegen den er Widerspruch einlegt. Im anschließenden Verfahren wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Verfahren gegen die involvierten Polizist_innen wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§ 340 StGB) wird eingestellt.

(KOP)