Vorfall:
Am späten Abend trifft Ayo L. zwei Freunde, die gerade eine Hausfassade besprayen. Er unterhält sich kurz mit den beiden als plötzlich sechs Polizeibeamte auftauchen. Seine Freunde rennen davon, Ayo L. selbst geht langsam weiter, da er nichts Verbotenes getan hatte. Die Polizeibeamten verfolgen und überwältigen ihn schließlich auf einer Brücke. Ayo L. wird zu Boden geworfen. Die Beamten drehen seine Arme auf den Rücken, fesseln ihn und beginnen in diesem Zustand auf ihn einzutreten. Dabei fügen sie Ayo L. erhebliche Verletzungen zu. Schließlich heben sie ihn auf und kontrollieren seine Personalien. Dabei machen sie abfällige Bemerkungen über seinen Namen und seine Hautfarbe. Ayo L., der sich völlig ungerecht behandelt fühlt und die rassistischen Bemerkungen nicht länger aushalten kann und will, macht seinem Ärger Luft mit den Worten „Ihr Nazis, die noch nicht einmal den Hauptschulabschluss geschafft haben …ˮ. Daraufhin wird er zur Gefangenensammelstelle gebracht und dort, trotz seines verletzten Zustandes, in eine Zelle gesperrt. Mitten in der Nacht wird er entlassen und allein, obwohl er noch minderjährig ist, auf den Nachhauseweg geschickt. Seine Mutter wird nicht informiert.
Rassistische Bezüge:
Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf:
Ayo L. wird nach dem Vorfall zur Vernehmung in eine Polizeidienststelle geladen. Man wirft ihm „Beleidigungˮ (§ 185 StGB) und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB) vor.
(KOP)
