Vorfall:
Ein Anwohner informiert die Polizei, weil er sich durch das Trommeln und Glockenspiel des tibetischen Bettelmönches Tulku G. in der Fußgängerzone vor einem Kaufhaus in Berlin-Wilmersdorf gestört fühlt. Als die Beamten eintreffen, erteilen sie Tulku G. einen Platzverweis. Als dieser der Aufforderung nicht schnell genug nachkommt, soll ihm einer der Beamten auf die Hand und zweimal gegen das Schienbein getreten haben. Die Aktion löst unter den Passanten heftige Pfiffe und tumultartige Szenen aus.
Rassistische Bezüge:
ungewöhnliche Kleidung, unterstellte Herkunft, religiöse Weltanschauung
Strafrechtlicher Verlauf:
Im September 2003 muss sich ein Polizeiobermeister wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§ 340 StGB) vor Gericht verantworten. Da zwei Zeugen in ihren Aussagen aber widersprüchlich auftreten, wird der Beamte freigesprochen.
(vgl. Aktion Courage, 2003: 23)
