5. August 2002 – Maalik G. 

Vorfall:
Am Abend des 5. August 2002 kommt Maalik G. zufällig an einem Bierfest in der Berliner Innenstadt vorbei. Er gerät dort in eine Prügelei (ein weißer Deutscher soll einen schwarzen Besucher geschlagen haben, woraufhin mehrere Personen in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden), in deren Verlauf er von mehreren weißen Männern zusammengeschlagen wird. Er ist schwer verletzt und erleidet eine Schädelprellung. Die alarmierten Polizeibeamten verständigen keinen Krankenwagen, sondern fahren mit Maalik G. zu seinem Wohnsitz, um seine Ausweispapiere zu kontrollieren. Erst hier darf er einen Krankenwagen herbeirufen, der ihn umgehend in ein Krankenhaus fährt. Die Polizeibeamten verfolgen ihn und sind auch während der Behandlung von Maalik G. im Warteraum zugegen. Man verweigert ihm auf die Toilette zu gehen und fordert ihn zur Blutabnahme auf.

Weiterführende Informationen:
Maalik G. wird beschuldigt, gemeinsam mit einer Gruppe von schwarzen Besuchern des Bierfestes Flaschen gegen diejenigen weißen Deutschen geworfen zu haben, die später an der Prügelei beteiligt sind.

Rassistische Bezüge:
Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf:
Maalik G. wird im August 2003 wegen „schwerem Landfriedensbruchˮ (§ 125 aStGB) angeklagt.  Der Ausgang ist nicht bekannt.

(KOP)