Der sechste und siebente Prozesstag in Neuruppin, wo die Todesschüsse auf Dennis aus Neukölln seit Mai verhandelt werden, decken Zweierlei auf: zum Einen den erkennbaren Elan zur Vertuschung des Sachverhalts bereits kurz nach Abgabe der Schüsse und zum anderen den ausgesprochenen Eifer, mit dem der Todesschütze seine polizeiliche Karriere durchlief.
Am 17.06.2010 wird, nachdem zwei Freunde von Dennis ihre Aussagen gemacht hatten, derjenige Polizeibeamte als Zeuge gehört, der unmittelbar nach Ablauf der Situation in Schönfließ am Tatort eintraf. Er beschreibt, wie der hauptangeklagte Beamte sich nicht zurückhalten kann, vom Geschehenen zu berichten –ganz im Gegenteil zu seiner späteren Verschwiegenheit im Gericht. Und auch, wie nachdenklich er gewirkt hätte, als ihm gewahr wurde, dass er sein komplettes Magazin auf Dennis abgeschossen hatte. Aber der Zeuge weiß auch zu berichten, wie er mehrfach anbot, einen Sachstandsbericht über seine Beobachtungen abzugeben und dieses immer wieder und von mehreren Seiten abgelehnt wurde. Dies muss wohl gewertet werden, als eine von Beginn an vorhandene Motivation der Berliner Polizei, jedwede sachgemäße Information abzulehnen, auch wenn sie von Kolleg_innen stammt.
Der Prozesstag am 22.06.2010 zeichnet sich durch Verlesen verschiedener Aussagen von Kolleg_innen des Todesschützen aus, die dessen Ehrgeiz hervorheben. So schwärmt ein Beamter aus Hamburg vom Festnahmewillen des Angeklagten und bemerkt: „So schön kann länderübergreifende Polizeiarbeit sein.“ Und auch andere Belobigen kennzeichnen den Todesschützen als besonders ehrgeizigen Polizeibeamten. Nur eine Sache trübt das Bild: Gegen den Angeklagten wurde bereits einmal eine Disziplinarstrafe verhängt. Er soll einen Festgenommenen geduzt und beleidigt haben. Auch die wegen „Strafvereitelung im Amt“ angeklagten Berliner Polizeibeamten werden als ehrgeizig beschrieben. Beendet wird der Tag mit der Verlesung des Vorstrafenregisters von Dennis. Verschiedene Anträge der Nebenklagevertreter_innen zur Vorladung weiterer wichtiger Zeug_innen werden durch das Gericht abgelehnt.