KoopsProzesstag 9: Brandenburger Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für den Todesschützen von Neuruppin

Der 28.06.2010 ist der nunmehr neunte Prozesstag im Verfahren gegen drei angeklagte Berliner Polizeibeamte. Die Beweisaufnahme ist beendet und die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter_innen halten zum Abschluss ihre Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Weder das Berliner, noch das Brandenburger Polizeigesetz könnten eine Rechtfertigung für die Schüsse geben. Sie fordert für den Todesschützen 3 Jahre und sechs Monate Haft und für dessen Mitangeklagte eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen erwiesener „Strafvereitelung im Amt“. Allerdings zeigt sie sich zurückhaltender als zu Prozessbeginn und möchte einige Minderungsgründe für die Schuld der Angeklagten anerkannt wissen.

Die Nebenklage findet deutliche Worte zum Verhalten der Beamten: Die Motivation des Schützen zur Festnahme sei übermäßig ausgeprägt gewesen, die Festnahme hätte anders ablaufen müssen, die Konstruktion einer Notwehrsituation sei unhaltbar. Die –sehr eingeschränkten- Aussagen der mitangeklagten Polizisten unterstützten die These, in der Berliner Polizei gäbe es einen Korpsgeist, der die beiden Männer daran hindere, Angaben zum Fehlverhalten ihres Kollegen zu machen. Dass beide die Schüsse nicht als solche erkannt haben wollen, sei absolut unglaubwürdig. Schließlich fordern die Anwält_innen für den Todesschützen fünf Jahre Haft wegen „Totschlags“, sowie 18 Monate für dessen Kollegen wegen „Strafvereitelung im Amt“.

Nicht überraschend ist die Forderung der Verteidigung, alle Angeklagten freizusprechen. Der Schütze hätte sich in einer Notwehrsituation befunden und seine Kollegen nun mal nichts gehört. Alle Zeug_innen, die etwas Gegenteiliges behaupten, seien unglaubwürdig. Außerdem hätte es eine unzulässige Vorverurteilung durch die Presse gegeben. Für den Fall einer Verurteilung ihrer Mandanten stellten alle Anwälte schon mal vorsorglich neue Beweisanträge.

Am Sonnabend, den 03.07.2010, wird die Kammer ihr Urteil verlesen.

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