Am 24. August 2012 wird Familie K. von zwei Männern brutal überfallen. Als die Polizei eintrifft, sind die Täter bereits geflüchtet. Ohne erkennbaren Anlass wird der Vater der Familie in Handschellen gelegt, auf eine Polizeiwache geführt und befragt. Rechtsbeistand erhält er nicht. Diese rassistische Kriminalisierung der Opfer von Gewaltverbrechen wurde durch die Familie, ihre Freund_innen und Medien skandalisiert (siehe unten). An dieser Stelle wäre nun eine neutrale Justiz gefragt die Ermittlungen gegen die Beamten zu führen. Diese neutrale Justiz gibt es aber nicht in Deutschland. Sie ist ein hartnäckiger Mythos. Das belegt das ein öffentlicher Briefdes Bruders des Opfers, der am 10. September als Zeuge zu dem Vorfall vernommen worden war.
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, sehr geehrter Herr Justizminister H., sehr geehrter Herr Staatsanwalt K., sehr geehrte Damen und Herren,
am 10. September bin ich zu dem Überfall auf die türkische Familie meines Bruders in Betzdorf, am 24.08.2012, als Zeuge vernommen worden. Anwesend waren die Staatsanwältin Fr. H., die Kriminalbeamten Herr B., Herr Z. und mein Rechtsanwalt Herr Dinc.
Die Vernehmung hat ca. 6 Stunden gedauert, ich habe zur Unterstützung meiner Aussagen ein von mir verfasstes Gedächtnisprotokoll benutzt. Der Umfang des Vernehmungsprotokolls betrug am Ende 23 Seiten.
ad 1)
Die Staatsanwältin Fr. H. war meiner Wahrnehmung nach mit der Vernehmung überfordert. Sie musste Fragen stellen, meine Antworten aufnehmen und gleichzeitig die Vernehmung leiten. Im Rahmen dieser Vernehmung versuchte die Staatsanwältin ohne Wahrung der gebotenen Objektivität und ohne ausreichende Prüfung meiner Argumente, jegliche Schuldzuweisung meinerseits an die Betzdorfer Polizisten abzumildern oder gar zu monieren.Am Ende der Vernehmung entwendete sie mein Gedächtnisprotokoll, um davon eine Kopie zu machen. Als ich Fr. H. diesbezüglich mein Befremden mitteilte, war Ihre Antwort: „Dann beschlagnahme ich hiermit Ihr Gedächtnisprotokoll.“
In der folgenden Diskussion, ob diese Maßnahme der Staatsanwältin rechtswidrig sei oder nicht, versuchte Fr. H., mein Gedächtnisprotokoll durchzulesen. Erst als mein Rechtsanwalt Herr Dinc energischen Protest gegen die Beschlagnahmung einlegte, händigte sie das Gedächtnisprotokoll wieder meinem Rechtsanwalt aus.
Für den geschilderten Vorgang gibt es mehrere Zeugen. Außerdem müssten Fingerabdrücke von Frau H. auf mehreren Seiten des Dokumentes verblieben sein.
Das Vorgehen der Staatsanwältin zielte meines Erachtens nur darauf ab, in meinem Gedächtnisprotokoll irgendeinen Anhaltspunkt zu finden, um meine Integrität und Glaubwürdigkeit als Zeuge zu untergraben und hierdurch die Betzdorfer Polizisten von den von mir erhobenen Anschuldigungen zu befreien.
Die Betzdorfer Polizisten haben meinen Bruder (das OPFER des Überfalls) nach Abführung in Handschellen wie einen vermeintlichen Täter ohne Rechtsbeistand 3 Stunden lang vernommen. Dies habe ich in meiner Anzeige moniert.
Ich musste jetzt in meiner eigenen Vernehmung als ZEUGE erleben, dass die Staatsanwältin, die als Vertreterin der ermittelnden Behörde der Bundesrepublik Deutschland zunächst der Neutralität in der zu ermittelnden Sache verpflichtet ist, widerrechtlich versucht, mein Gedächtnisprotokoll zu beschlagnahmen.
Ich wurde schon mehrfach genötigt zu begründen, warum ich bzw. wir einen Rechtsbeistand haben möchten. Diesbezüglich kann ich nur darauf verweisen, dass mein Bruder von der Polizei Betzdorf wie ein Täter behandelt worden ist, und dies nicht in einem solchen Ausmaß passiert wäre, wenn ihm bereits bei der Vernehmung anwaltlicher Beistand gewährt worden wäre. Der oben geschilderte Versuch der Beschlagnahmung meiner Unterlagen erübrigt in meinen Augen jede weitere Ausführung.
ad 2)
Der Kriminalbeamte Herr Z. ist mit den Ermittlungen gegen die beschuldigten Betzdorfer Polizisten beauftragt. Es ist bekannt, dass Herr Z. mit einigen der beschuldigten Polizisten befreundet ist. Die Staatsanwältin wurde im Rahmen meiner Vernehmung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Grundsatz einer Neutralität der ermittelnden Person ist hier offensichtlich verletzt, eine objektive und effektive Ermittlung ist hier wohl kaum möglich.
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass einige Hauptzeugen bis heute nicht vernommen worden sind. Einer dieser Hauptzeugen, der als ein Motiv der Täter klar Rassismus benennt, hat bereits im WDR Köln (Cosmos TV) hierzu Stellung genommen. Namen und Adressen dieser Hauptzeugen habe ich den Ermittlungsbehörden bereits mehrfach mitgeteilt. – Könnte ein Grund für den schleppenden Verlauf der Ermittlungen in der oben erwähnten Befangenheit des beauftragten Kriminalbeamten liegen?
Ich bin in Deutschland geboren, meine Geschwister und ich sind in diesem Land aufgewachsen und integriert. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe Vertrauen in die freiheitlich rechtsstaatliche Grundordnung unseres Landes.
Ich hoffe, dass sich die gesamte Angelegenheit am Ende als großes Missverständnis herausstellt und dass sich scheinbare Ressentiments (institutioneller Rassismus) gegen Ausländer und Migranten in den Reihen der beteiligten Beamten als nicht zutreffend herausstellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. H. K.
Ich behalte mir vor, in Abstimmung mit meinem Anwalt weitere rechtliche Schritte gegen die Staatsanwältin Fr. H. und gegen den Kriminalbeamten Hr. Z. einzuleiten.“
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/betzdorf-tuerkische-familie-ueberfallen-a-853061.html
http://www.turkishpress.de/news/05092012/tuerkische-gemeinde-institutioneller-rassismus/2039