neues deutschland, Berlin-Ausgabe vom Donnerstag, 19. Dezember 2013, Seite 6
Verwaltungsgerichte in Köln und Stuttgart befassen sich mit Klagen gegen die Praxis, Menschen nur wegen ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. In den USA und Großbritannien ist sie verboten, in Deutschland gibt es jedoch keine klaren Regelungen für das sogenannte Racial Profiling.
Der 38-jährige Wittener wartet am Bochumer Hauptbahnhof auf seine Freundin, als ihn zwei Bundespolizisten gezielt ansteuern – offenbar, weil sie ihn wegen seiner dunklen Hautfarbe für einen Ausländer halten. »Personenkontrolle, Ihren Ausweis bitte!«, fordern die Beamten den Heilpraktiker auf. Warum er kontrolliert werden soll, will der im breiten Ruhrpott-Slang wissen. Weil sie nach Leuten aus Syrien oder Nordafrika suchen, sagen die Polizisten. Da war der Mann noch nie. Er sieht nicht ein, warum er überprüft werden soll. Seine Freundin, eine Anwältin, kommt dazu. Sie weist die Beamten darauf hin, dass die Personenkontrolle ohne Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefahr rechtswidrig sei. Das beeindruckt die Polizisten nicht, die Personenkontrolle findet schließlich auf ihrer Wache statt. Das war im November. Am gestrigen Mittwoch hat der 38-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Vorgehen der Bundespolizei eingereicht. weiterlesen