Mehrere Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE erhielten am 20.12.2012 Antwort durch die Bundesregierung auf ihre Fragen zum Thema „Racial Profiling“. Hintergrund der Anfrage war die Kontrolle eines Schwarzen Studenten, der im Dezember 2010 in einem Regionalexpress von Bundespolizeibeamten nach seinen Ausweispapieren gefragt worden war. Ein Beamter hatte später zugegeben, dass der junge Mann wegen seiner rassialisierten Hautfarbe in deren Kontrollraster gefallen war. Im Oktober 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz letztinstanzlich die Personenkontrolle für unzulässig („ermessensfehlerhaft“) erklärt, da durch sie der menschen- und verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz verletzt worden sei.
Die Antwort der Bundesregierung verleugnet in altbekannter Weise das Problembewusstsein für institutionelle Rassismus. So moniert sie:
„Aufgrund der Formulierung der Vorbemerkung der Fragesteller sowie mehreren Fragen entsteht der Eindruck, die Fragesteller unterstellten der Bundespolizei, dass „rassistische“ Verfahrensweisen angewandt bzw. geduldet würden. Gegen einen solchen pauschalen Vorwurf, für den es keine Tatsachengrundlagen gibt, verwahrt sich die Bundesregierung ausdrücklich.“ (S.3)
Die gesamte Antwort findet sich unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/119/1711971.pdf