UncategorizedUrteil vom OVG Rheinland- Pfalz zu Racial Profiling ist rechtskräftig!

Das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat vor etwas mehr als einem Monat die sehr ausführlichen Urteilsgründe zu dem erfreulichen Urteil vom 21.04.2016 hinsichtlich verdachtsunabhängiger Kontrollen der Bundespolizei nach § 22 Abs. 1a BPolG anhand phänotypischer Merkmale wie der Hautfarbe (Racial Profiling) übermittelt:

http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=106,1162,0,0,1,0

Das OVG hatte die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und alle waren davon ausgegangen, dass wir uns dann im
Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wiedertreffen. Dem ist allerdings nicht so.

DAS URTEIL DES OVG RHEINLAND-PFALZ VOM 21.04.2016 IST RECHTSKRÄFTIG!

Die BRD, vertreten durch Prof. Dr. Roth, hat gegen die Entscheidung des OVG vom 21.04.2016 keine Revision eingelegt und damit die Segel in
diesem Verfahren gestrichen.

Presseinformation der Anwaltskanzlei „Sven Adam“:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-ovg-rheinland-pfalz-2016-presseinformationen

Informationen zum Verfahrensverlauf mit den relevanten Stellungnahmen und Dokumenten:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseite-ovg-rheinland-pfalz-2016-dokumente

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