Von der Hautfarbe lässt sich nicht auf Migrationshintergrund schließen – außer durch die Bundespolizei. Ein kritischer Blick auf die Antwort der Bundesregierung zu den Polizeikontrollen in der Kölner Silvesternacht. Von Ulla Jelpke
„Diskriminierende Fahndungsmethoden bzw. ein sogenanntes racial profiling sind rechtswidrig und werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch gelehrt“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung zu den Kontrollmaßnahmen in der jüngsten Kölner Silvesternacht.
Wir erinnern uns: In der fraglichen Nacht wurden von Landes- und Bundespolizei etliche Hundert Silvesterfeiernde kontrolliert, durchsucht und mit Platzverweis belegt. Augenzeugen und Medien berichteten übereinstimmend, was das entscheidende Kriterium für die Maßnahme war: Die Hautfarbe.