Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, e.V.
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Berlin, 12.06.2017
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hält Brandgutachten von Schmiedeberg zurück und verweigert Akteneinsicht und öffentliche Auskunft. Familie von Oury Jalloh fordert Asservate für weitere Untersuchungen
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wegen Mordes gegen Unbekannt im Fall Oury Jalloh hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 18. August 2016 einen eigenen Brandversuch durchführen lassen. Der zuständige Staatsanwalt Olaf Braun hatte die Sachverständigen Dr. Kurt Zollinger und Olaf Prein beauftragt, mit diesem Versuch noch einmal „…ganz bei Null zu beginnen“. Doch bereits vor Ort blieben zahlreiche Fragen der Journalisten zum Versuchsaufbau und zur Sinnhaftigkeit derartiger Untersuchungen unbeantwortet.
(https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2016/08/21/medienreaktionen-zum-manipulativen-brandversuch-der-staatsanwaltschaft-am-18-08-2016-in-dippoldiswalde-schmiedeberg/)
Laut Braun hätten die Ergebnisse 6-8 Wochen später – also spätestens im Oktober 2016 – vorliegen sollen.
Eine Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Brandversuches ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Auf eine Nachfrage der Mitteldeutschen Zeitung im Dezember 2016: (http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/brand-nachgestellt-neues-gutachten-im-fall-oury-jalloh-erst-im-januar-25344336) antwortete Braun „Wir hoffen auf Januar“ (2017) und erklärte: „Die Zahlen, die genauen Messwerte, liegen vor. Derzeit sind die Experten dabei, daraus Rückschlüsse zu ziehen“. Der Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Frank Pieper teilte auf wiederholte Nachfragen notorisch mit: „Derzeit gibt es nichts mitzuteilen, insbesondere kein Datum einer solchen zu erwartenden Mitteilung.“
Mittlerweile sind nun knapp 10 Monate vergangen und die Staatsanwaltschaft Dessau hüllt sich in anhaltendes tiefes Schweigen. Selbst die Anwältinnen der Familie Jalloh haben seit August 2016 trotz wiederholter Anträge keine aktuelle Akteneinsicht mehr erhalten. Sie und die Hinterbliebenen wurden weder über die Details des Versuchsaufbaus noch über sonstige Ermittlungsschritte der Staatsanwaltschaft informiert. Die im Vorfeld des Brandversuches angekündigte Transparenz oder der von OStA Bittmann bereits 2013 öffentlich verkündigte „Aufklärungsbedarf“ sind in Dessau nach wie vor nicht erkennbar.
(https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2016/08/14/falsche-fragen-keine-antworten/)
Im Gegenteil, die Ermittlungen werden durch Olaf Braun weiter verschleppt. Dieser lässt seit Monaten auch alle Anfragen und Anträge der Anwältinnen der Familie Jalloh einfach unbeantwortet. Bereits im Februar 2017 hatte Rechtsanwältin Beate Böhler im Auftrag der Familie einen Antrag auf Überbringung aller noch vorhandenen Asservate von Oury Jalloh aus der Rechtsmedizin Halle in die forensische Abteilung der Charité nach Berlin gestellt, um dort weiterhin offene Fragen zur Todesursache von Oury Jalloh klären zu lassen. Auch hierauf erfolgte keinerlei Reaktion von Staatsanwalt Braun.
Am 7. Januar 2017 hat die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine gutachterliche Stellungnahme des renommierten Londoner Brandsachverständigen Iain Peck vorgelegt. Peck erklärte die Ergebnisse des Brandversuchs der Staatsanwaltschaft in Schmiedeberg bereits im Vorfeld seiner Auswertung für unbrauchbar. Der Versuchsaufbau entsprach nicht ansatzweise den Gegebenheiten im Original. Eine Vielzahl an Variablen wurde so verändert, dass es leichter, besser und schneller brennt.
(https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2017/01/06/londoner-brandexperte-erklaert-die-ergebnisse-des-neuen-brandversuchs-der-staatsanwaltschaft-in-schmiedeberg-fuer-unbrauchbar/)
Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zu dieser gutachterlichen Bewertung liegt bis zum heutigen Tage nicht vor.
Ebenso beharrlich ignoriert die Staatsanwaltschaft bis heute die zentrale Frage nach der Herkunft des manipulierten Feuerzeugrestes, mit welchem Oury Jalloh die Matratze angeblich selbst entzündet haben soll.
(https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2016/08/05/solidaritaet/)
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau verschleppt nicht nur das laufende Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen „Unbekannt“ zum Nachteil Oury Jallohs in unerträglicher Art und Weise – darüber hinaus behindert sie weiterführende Ermittlungsansätze durch ihre rechtswidrige Ignoranz der Anträge der Rechtsbeistände der Familie im Verfahren und vertuscht die offensichtliche Beteiligung von Polizeibeamten am Mord durch Verleugnung gutachterlich zementierter Fakten zur tatortfremden Spurenlage am manipulierten Feuerzeug.
Wie schon in den Fällen von Hans-Jürgen Rose und Mario Bichtemann, werden die Ermittlungen zielgerichtet ins Leere geführt, um eine rechtsstaatliche Verantwortung mordender Polizeibeamter im Polizeirevier Dessau erneut unter den Teppich zu kehren.
Die Dessauer Verhältnisse mit ihrer verhängnisvollen Mischung aus Staatsräson, Täterschutz und Schuldzuweisung an das Opfer erinnern fatal an das Rechtsstaatsversagen im NSU-Komplex und sind einmal mehr eine Verhöhnung der hinterbliebenen Familie und vorsätzliche Irreführung der interessierten Öffentlichkeit.
OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
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