UncategorizedPM Prozess gegen Aktivist*innen des March for Freedom

4. März 2018by KOP Importer0

Pressemitteilung
von Aktivist*innen des March for Freedom

Luxemburg, am 27.02.2018

Heute, am 27.02.2018, vier Jahre nach dem March 4 Freedom von Straßbourg nach Brüssel fand die Revisionsverhandlung gegen vier Aktivist*innen statt.

Verhandelt wurde der Vorwurf der bewaffneten, geplanten Rebellion, Widerstand gegen Staatsbeamte, Beleidung und Körperverletzung. In erster Instanz wurden die Aktivist*innen zu 6 Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die Verteidigung wieß darauf hin, dass die Eskalation der Demonstration am 5.6.2014 von der Polizei ausging. Das Videomaterial der Überwachungskameras wurde dabei nicht in die Beweisführung der Staatsanwaltschaft einbezogen. Das Videomaterial, das von der Verteidigung in erster Instanz als Beweismittel eingereicht wurde, zeigt deutlich die Gewalt, die von der Polizei ausging. Erwähnt wurde auch das öffentliche Fehlverhalten des früheren Polizeipräsidenten, der öffentlich erklärte, dass z.B. alle eingesetzten Polizeihunde mit Maulkorb versehen waren. Anbei finden sie das Bild, das beweist, dass Demonstrationsteilnehmer*innen während der Räumung des Eingangsbereichs durch Hundebisse verletzt wurden.

Der Anwalt der Verteidigung wieß darüber hinaus darauf hin, dass Polizeieinheiten in Deutschland bereits die Befehle zur Räumung von Sitzblockaden verweigert haben, wenn die Sicherheit der Blockierenden nicht gewährleistet war. z.B. geschah das in Hamburg bei der Räumung der blockierten Rathaustreppe.

Des weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die vorgeworfene Bewaffnung der Demonstrant*innen zu keinem Zeitpunkt bewiesen werden konnte. Es wurden weder Demonstant*innen mit Waffen festgenommen, noch gibt es entsprechende Aussagen oder Bilder. Es wurde behauptet, dass Polizist*innen durch einen ätzende Flüßigkeit verletzt wurden. Es konnte bis zum Schluss nicht geklärt werden, ob diese Flüßigkeit nicht aus den Tränengas-Flaschen der Polizei stammte. Vielmehr bestätigte der Einsatzleiter in erster Instanz, dass der Einsatz von Pfefferspray/Tränengas unabgesprochen und unkoordiniert erfolgte. Polizeiinspektor Back führte sogar aus, dass der Einsatz von Pfefferspray/Tränengas in einer solcher Situation, beim „Crowdmanagent“, völlig unangemessen sei.
 

Wir haben gegen das Urteil aus erster Instanz Widerspruch eingelegt, weil wir als Aktivist*innen des March 4 Freedom uns im Recht sehen gegen Rassismus, staatlich wie alltäglich und das tödliche Abschiebesystem der EU zu demonstrieren. Sowohl Anklage als auch Strafmaß finden wir unangebracht. Wir sehen darin die Strategie legitimen Protest von Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen gegen Rassismus und das Grenzregime der EU zu kriminalisieren.

Wir lassen uns nicht einschüchtern: We are still marching for freedom!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *