Der fünfte Prozesstag in Neuruppin zur Aufklärung des Todes von Dennis beginnt mit Regen. Der Saal ist gut gefüllt. Auch heute sind neben den vier Nebenklagevertreter_innen, den drei Nebenkläger_innen, den zwei Staatsanwälten, den zwei Richtern und drei Schöffen, den drei Angeklagten samt ihrer fünf Verteidiger_innen wieder der Justiziar des Polizeipräsidenten Berlin und Personenschützer mit im Raum. Neben Freunden und Familie hat auch die Presse Platz genommen. Vor der Tür befinden sich zwei Kontrollpunkte mit jeweils abwechselndem Durchsuchungspersonal und etliche Polizisten. Man fragt sich, was dieses Szenario eigentlich rechtfertigt.
Heute werden vier Sachverständige gehört: ein Kriminalhauptkommissar, der den Tatort kriminaltechnisch untersucht hat, ein Rechtsmediziner, der Dennis nach seinem Tod obduzierte, ein gerichtschemischer Sachverständiger und schlussendlich ein Schusswaffensachverständiger. Worüber die Zeugen Auskunft geben ist meistens langwierig und unverständlich vorgetragen und am Ende ziemlich vage. Was erfahren wir? Laut Aussage des Kriminaltechnikers wurde der Tatort „professionell und sorgsam“ gesichert. Dass dabei zwei Patronenhülsen aus der Waffe des Schützen im Heckscheibenwischer des Jaguars übersehen wurden, ist kaum erklärbar. Dass ausgerechnet Berliner Polizeibeamte (womöglich aus der Dienststelle der Angeklagten) die Kleidung und Ausrüstung der Angeklagten sicherstellten und gut verpackt mit Protokollzettel zur Kriminaltechnik zurück schickten, ist beinahe unfassbar. Unfassbar auch findet der Gerichtsmediziner den Anteil der Kokainbestandteile in der Blut- und Urinprobe von Dennis. Das könnte ein Teil der Erklärung für dessen Wahnsinnsfahrt sein. Der Winkel des Todesschusses war Thema sowohl des gerichtschemischen Sachverständigen als auch seines Kollegen, dem Schusswaffensachverständigen. Beiden aber gelang es kaum, eindeutige Aussagen zu treffen. Die Verteidigung des Schützen hat damit alle Möglichkeiten, hier auf eine unzureichende Beweislage zu insistieren.
Auch das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung erschreckte. Der Staatsanwalt meldete sich wie ein Schuljunge mit erhobener Hand , um vom Richter das Wort erteilt zu bekommen, während die Verteidigeranwälte wiederholt Zeugen unterbrachen und schlussendlich dem Richter Ratschläge erteilten, wie er seine Vernehmung zu führen hätte. Unbegreiflich daran: der Richter ließ sie gewähren. Wie das vereinbar ist mit der Vorstellung einer unvoreingenommenen Justiz, keiner weiß es. Außer wahrscheinlich der Polizei.