03. März 2002 – Tomás K.

Vorfall:
Am 3. März alarmieren Anwohner wegen vermeintlicher Ruhestörung die Polizei. Die benachrichtigten Beamten suchen Tomás K. auf und überzeugen sich von der Zimmerlautstärke in dessen Räumen. Dann verlassen sie die Wohnung. Tomás K. möchte den Mieter, den er hinter dem Anruf vermutet, für sein Verhalten zur Rede stellen und begibt sich aus diesem Grund zu dessen Wohnung. Als die abrückenden Beamten Klopfgeräusche vernehmen, kehren sie zurück und weisen Tomás K. an, sie zu begleiten, wogegen er sich weigert. Es kommt zu einem Wortwechsel und die Beamten fordern Verstärkung an. Fünf Beamte der Bereitschaftspolizei erscheinen nun in Kampfanzügen und beginnen, die Räume von Tomás K. zu durchsuchen. Dabei werden einige Gramm Marihuana sichergestellt. Der Ton der Beamten  wird aggressiver. Auch Tomás K. ist angesichts der Situation angespannt. Da er Opfer von Folter in seinem Herkunftsland geworden war und seine Erfahrungen in dieser Situation reaktiviert werden, sieht er sich veranlasst, sich zu entkleiden. Im Zuge eines „déjà vuesˮ ruft er den Beamten zu: „Dann foltert mich doch!ˮ Er wird durch die Beamten vom Wohnzimmer in das Kinderzimmer geführt, während eine Bekannte von ihm, die sich zuvor dort aufgehalten hatte, den Raum verlassen muss. Hier wird Tomás K. nun zu Boden geworfen, verprügelt, gefesselt und anschließend unbekleidet zum Polizeiwagen gebracht. Hier muss er trotz des kalten Wetters zwanzig Minuten auf dem Kopfsteinpflaster liegen, während die Polizeibeamten Anweisungen und Informationen einholen. Tomás K. wird in ein Krankenhaus gefahren und anschließend auf einer Polizeiwache in eine Zelle geschlossen. Eine Decke oder Ähnliches erhält er nicht. Nach sechs Stunden bekommt er seine Kleidung zurück und darf die Wache verlassen.

Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf:
Tomás K. zeigt die Polizeibeamten nach dem Vorfall wegen „Körperverletzung im  Amtˮ (§ 340 StGB) an. Daraufhin erhält er eine Anzeige wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB). Ein halbes Jahr nach den Geschehnissen stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Beamten ein. Daraufhin verzichtet Tomás K. auf Anraten seines Anwaltes auf weitere Rechtsmittel. Das gegen ihn laufende Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt.

(vgl. Aktion Courage, 2003: 23f.)