Vorfall:
Gegen Mitternacht verlässt Mason T. mit seiner Freundin die S-Bahn an einem Berliner Bahnhof. Auf dem Bahnsteig wird er plötzlich durch einen Mann angegriffen, von hinten gepackt, geschlagen und rassistisch beleidigt. Es gelingt seiner Freundin gemeinsam mit anderen Passanten, den Angreifer von ihm wegzuziehen. Dieser versucht zu flüchten, wird aber von Mason T. aufgehalten und gestoppt. Seine Freundin ruft die Polizei, die kurze Zeit später eintrifft. Gemeinsam gehen sie auf eine nahe gelegene Polizeistation, wo Mason T. den Angreifer wegen „Körperverletzungˮ (§ 223 StGB) anzeigt. Außerdem werden die Personalien des Täters aufgenommen, so dass eine Prüfung ergeben kann, dass es sich bei diesem um einen Polizeibeamten handelt. Hierüber wird Mason T. zunächst jedoch nicht informiert.
Mason T. begibt sich auf die Erste-Hilfe-Station der Berliner Charité, da er starke Schmerzen am Hals hat.
Einige Tage später werden Mason T. und seine Freundin von einer Polizeiabteilung zur Zeugenaussage geladen, die für interne polizeiliche Ermittlungen zuständig ist. Erst hier wird ihnen die Identität und Berufsausübung des Täters mitgeteilt.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf:
Mason T. wird trotz seiner Anzeige und Zeugenaussage über die polizeilichen Ermittlungen oder etwaigen Strafzumessungen im Unklaren gelassen. Über zwei Jahre nach dem Vorfall besitzt er keinerlei Informationen. Auf Recherche der Opferberatungsstelle ReachOut stellt sich heraus, dass eine Verhandlung vor der Amtsanwaltschaft stattgefunden hatte und der Polizeibeamte zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden war.
(KOP)
