4. Januar 2002 – Lennis H. 

Vorfall:
Am 04. Januar 2002 sitzt Lennis H. auf dem Rücksitz seines Autos, das in einer ruhigen Seitenstraße in Berlin Neukölln geparkt ist, um einen defekten Sicherheitsgurt zu reparieren. Als ein Streifenwagen der Polizei langsam an seinem Fahrzeug vorbeifährt und die Beamten die Situation kurzzeitig beobachten, misst er der Angelegenheit keine größere Bedeutung zu. Plötzlich aber fährt das Polizeifahrzeug zurück und hält neben seinem PKW. Vier Beamt_innen verlangen die Personalpapiere von ihm mit der Begründung, dass sie den Versuch eines Autodiebstahls vermuten (an dieser Stelle sei gesagt, dass einer der Beamten den steckenden Schlüssel im Autoschloss des Wagens durchaus bemerkt hat). Auf die Frage von Lennis H., wer denn ein Fahrzeug vom Hintersitz aus stehlen würde, kommt es zu einer kurzen verbalen Auseinandersetzung, die er nach eigenen Angaben bewusst immer lauter führt, um Passant_innen auf die Situation aufmerksam zu machen. Da Lennis H. seine Personalpapiere nicht bei sich hat, bittet er die Beamten gemeinsam mit ihm in seine nahe gelegene Wohnung zu gehen, damit er die dort befindlichen Dokumente aushändigen könne. Außerdem würde dort auch seine Ehefrau seine Identität bestätigen können. Als er seinen PKW verlässt, nimmt eine Beamtin ihren Schäferhund von der Leine, der ihn sofort attackiert.  Da Lennis H. zwei Hosen übereinander trägt, verletzt der Hund ihn nicht. Ein zweiter Beamter setzt Pfefferspray ein. Nun wird Lennis H. zu Boden geworfen, mit dem Kopf auf das Straßenpflaster gepresst und Handschellen werden ihm angelegt. Man zerrt ihn zur gegenüberliegenden Straßenseite und wirft ihn erneut zu Boden. Zwei junge Passanten, die auf die Hilferufe von Lennis H. aufmerksam werden, bieten den Beamten an, dessen Ehefrau zu verständigen, damit diese die Situation klären könne. Die Beamt_innen aber warten das Erscheinen der Frau nicht ab und führen Lennis H. in ihren Einsatzwagen.  Hier schlagen sie auf ihn ein und drohen mit seiner Erschießung. Schließlich bringen die Beamt_innen ihn auf die Polizeiwache, wo er sich erstmals die schmerzenden Augen auswaschen darf. Die Beamten beschließen, Lennis H. in einer Zelle zu verschließen, wogegen dieser sich heftig wehrt. Schließlich verzichtet man auf seinen Einschluss. Nach fünf Stunden darf Lennis H. das Polizeirevier verlassen.

Weiterführende Informationen:
Bei einer Blutuntersuchung wird festgestellt, dass Lennis H. zum Zeitpunkt des Vorfalls weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stand.

Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft, Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf:atten. Die involvierten Beamtenzeigen ihn wegen „Beleidigungˮ (§ 185 StGB), „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB) und „Körperverletzungˮ (§ 223 StGB) an. Lennis H. wird im Oktober 2002 zu einer Geldstrafe von 1600,00 Euro verurteilt. Ein Berufungsverfahren wird im April 2003 zurückgewiesen.

(vgl. Aktion Courage, 2003: 22f.)