13. August 2001 – Jayden B. 

Vorfall:
Am Abend des 3. September klingeln drei Zivilbeamte an der Wohnungstür von Nihat E. und seiner Familie. Als er öffnet, erklärt man ihm, dass sein Sohn zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erschienen sei und deshalb nach ihm gesucht werde. Nihat E. erklärt, dass sein Sohn nicht zuhause sei und verweist die Beamten an den Anwalt der Familie. Diese werden nun aggressiv und beschimpfen Nihat E., der daraufhin die Tür schließt. Da die Beamten aber unaufhörlich dagegen treten, muss er gezwungenermaßen wieder öffnen. Jetzt werden ihm sofort Handschellen angelegt, er wird zu Boden geworfen, beschimpft und geschlagen. Er erleidet eine Schädel-Gesichts-Prellung, ein Hämatom unter einem Auge und Kratzspuren am Hals.

Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf:
Nihat E. erstattet Anzeige gegen die Beamten wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§ 340 StGB). Er selbst erhält eine Anzeige wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB) und „Beleidigungˮ (§ 185 StGB). Ende August 2002 wird Nihat E. von den Vorwürfen freigesprochen. Eine Nachbarin hatte die Situation durch ihren Türspion verfolgt und die ohnehin glaubwürdigen Angaben der Eheleute E. bestätigt. Über das Verfahren gegen die Beamten ist nichts bekannt.

(vgl. Aktion Courage, 2003: 21f.)