Vorfall:
Am Morgen des 7. Juni 2003 befindet sich Eze Q. in Begleitung zweier Freunde an einem Berliner U-Bahnhof. Da einer von ihnen auf ein Bahngleis uriniert, verständigen Bahnhofsmitarbeiter zwei Beamte der polizeilichen U-Bahnstreife. Diese fordern den Mann auf, sie in einen Dienstraum der BVG zu begleiten, damit sie seine Personalpapiere überprüfen können. Die Beamten bemerken, dass der Mann zwar über eine aufenthaltsrechtliche Duldung verfügt, diese aber auf das Land Brandenburg beschränkt ist. Da sie nun auch bei Eze Q. und seinem zweiten Begleiter einen Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht vermuten, verlangen die Beamten auch deren Personalpapiere. Beide Männer begleiten die Beamten anstandslos in den Dienstraum. Da Eze Q. keine Personalpapiere bei sich hat, teilt er den Beamten die notwendigen Angaben mündlich mit. Diese fordern ihn nun auf, sie zur Polizeidienststelle zu begleiten und wollen ihm zu diesem Zweck Handschellen anlegen. Eze Q., der keinen Anlass für diese Behandlung gegeben hatte, verschränkt seine Arme vor der Brust, um sich der Fesselung zu entziehen. Daraufhin versucht einer seiner Begleiter ihn davon zu überzeugen, zu tun, was die Beamten von ihm verlangen, aber Eze Q. möchte sich nicht fesseln lassen. Schließlich gelingt es den Beamten, ihm Handschellen anzulegen, wobei sie ihm heftige Schmerzen zufügen (ein ärztliches Attest bestätigt später, dass Eze Q. noch zwei Monate nach dem Vorfall Beschwerden an beiden Händen hat). Er wird auf das Polizeirevier gebracht, wo seine Daten überprüft werden.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft, Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf:
Eze Q. wird wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB) angezeigt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt ihn daraufhin am 13. Januar 2004 zu einer Geldstrafe. Die Berufung gegen dieses Urteil scheitert.
(KOP)
