08. April 2003 – Thea M. 

Vorfall:
Thea M. hat ihren Ehemann in Spanien geheiratet. Die Ehe wird im Januar 2003 nach ordnungsgemäßem Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft anerkannt. In diesem Zusammenhang wird auch die Identität des Ehemanns von Thea M. verfahrensgemäß geprüft und bestätigt.
Trotz der formalen Richtigkeit und Anerkennung der geschlossenen Ehe bekommt Thea M. am Vormittag des 8. April 2003 Besuch durch einen Kriminalkommissar und einen weiteren Polizeibeamten, die ihr mitteilen, dass die Identität ihres Ehemanns in Zweifel gezogen wird und aus diesem Grund eine Wohnsitzüberprüfung durchgeführt werden muss. Thea M. versteht diese Verfahrensweise nicht, da die Ausländerbehörde über alle Daten ihres Mannes, die auch für die Beamten zugänglich sind, verfügt. Da sich ihr Ehemann zu diesem Zeitpunkt wegen der Klärung von Formalitäten im Ausland aufhält und deshalb nicht anzutreffen ist, droht der Kriminalkommissar ihr mit den Worten, dass sie ihren Ehemann „holenˮ und die Wahrheit herausfinden werden. Dann verlassen sie das Wohnhaus.

Rassistische Bezüge:
binationale Partnerschaft

Strafrechtlicher Verlauf:
Thea M. beschwert sich beim Berliner Polizeipräsidenten über das Verhalten des Kriminalkommissars.

(KOP)