11. November 2000 – Samuel S. 

Vorfall:
Samuel S. beobachtet zwei Polizeibeamte bei einer Personenkontrolle in der „Hasenheideˮ im Bezirk Neukölln. Er spricht die Polizeibeamten an und fragt sie, ob der Kontrollierte wegen seiner Hautfarbe überprüft worden sei. Das bejaht einer der Beamten mit den Worten:ˮJa, nur Schwarze verkaufen Drogen in der Hasenheideˮ (zit. n. Berliner Zeitung). Samuel S.  macht den Beamten darauf aufmerksam, dass diese Äußerung rassistisch sei.

Weiterführende Informationen:
Der von den Polizeibeamten überprüfte Mann, ein Familienvater, bekommt einen Platzverweis ausgesprochen, obwohl die durchgeführte Kontrolle ergebnislos geblieben war.

Rassistische Bezüge:
Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf:
Die Beamten zeigen Samuel S. wegen „Beleidigungˮ (§ 185 StGB) an. Sie fühlen  sich  von ihm diffamiert. Der Prozess wird im Amtsgericht Tiergarten am 10. Oktober 2001 eröffnet und nimmt einen unerwarteten Verlauf. Einer der Beamten behauptet plötzlich, dass Samuel S. während der Aufnahme seiner Personalien gerufen hätte: „Seht her, die deutsche Polizei hält mich fest, weil ich ein Jude bin.ˮ (zit. n. Berliner Zeitung) Damit beschuldigt der Beamte Samuel S. des Antisemitismus-Vorwurfes. Obwohl Zeug_innen die Aussage des Beamten zurückweisen und als frei erfunden charakterisieren, verurteilt das Gericht Samuel S. wegen „Beleidigungˮ. Gegen dieses Urteil legt Samuel S. Berufung ein. Während des Verfahrens im März 2002 wird er durch das Landgericht Berlin freigesprochen. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass eine Beleidigung nicht nachweisbar ist.

(vgl. Berliner Zeitung vom 02./03.02.2002, taz vom 2.3.2002)