25. November 2000 – Shin N. 

Vorfall:
Während einer Demonstration verliert der Journalist Shin N. seinen Kameramann aus den Augen. Auf der Suche nach ihm versucht er in der Nähe des S- und U- Bahnhofs Alexanderplatz mit hochgehaltenem Presseausweis eine Polizeikette zu passieren. Die Beamten lassen ihn jedoch nicht durch. Einer von ihnen schlägt Shin N. mehrfach vor die Brust und ins Gesicht. Shin N.  erleidet einen Jochbeinriss und  Prellungen unter anderem im Mundbereich. Seine Brille geht zu Bruch.

Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf:
Noch am Abend des Übergriffes erstattet Shin  N. Anzeige gegen die Beamten wegen „Körperverletzung im Amtˮ. (§ 340 StGB) Zwei Tage später erhält auch er eine Anzeige. Er soll die Beamten zuerst geschlagen haben. Zufällig aber hält ein Zeuge die gesamte Situation mit einer Videokamera fest. Die Aufnahmen bestätigten die Aussagen Shin N.s. Im November 2002 müssen sich zwei Beamte wegen des Vorfalls an sich, und ein weiterer Beamter wegen einer damit in Zusammenhang stehenden Falschaussage, vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Im Dezember wird der Haupttäter wegen „Körperverletzung im Amtˮ und „Verfolgung Unschuldigerˮ (§ 344 StGB) zu einer 18-monatigen, der zweite Beamte zu einer 6-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der dritte Beamte, der Shin N. wahrheitswidrig beschuldigt hatte, seine Kollegen angegriffen zu haben, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Alle drei müssen eine Geldbuße von jeweils 2000 Euro zahlen.

(vgl. Aktion Courage, 2003: 20f.)