24. Januar 2001 – Lucy I. 

Vorfall:
Lucy I. geht im August 2000 mit ihren Freund_innen in einen Berliner Club tanzen. Weil es einer Freundin nicht gut geht, verlässt sie die Diskothek kurz mit ihr. Als sie wieder eintreten wollen, wird ihnen der Einlass durch den Türsteher verweigert. Dieser beschimpft Lucy I. als „scheiß N*****ˮ, was sie versucht zu ignorieren. Sie gehen weiter und passieren den Türeingang. Nun wird erst sie und dann ihre Freundin durch den Türsteher angegriffen, gegen eine Wand geschmissen und zu Boden geworfen. Drei Türsteher tragen die beiden jungen Frauen nach draußen. Kurze Zeit später trifft ein Polizeieinsatzwagen ein und die Beamten nehmen Lucy I.s Personalien auf. Sie beleidigen sie mit den Worten „Ah, viel Bier und ficki, ficki.ˮ Dann wird sie auf ein Polizeirevier gebracht. Hier wird ihr mitgeteilt, dass man sie eines Überfalls im Juli 2000 auf eine junge Frau verdächtige, der sie das Handy geraubt haben solle. Einen Anwalt darf Lucy I. nicht kontaktieren und auch eine Dolmetscherin wird ihr verweigert. Nach vier Stunden wird sie mit der Ankündigung von Post entlassen. Diese trifft nie ein.
Nach ungefähr einem Jahr suchen zwei Männer-wahrscheinlich handelt es sich bei ihnen um zivil gekleidete Polizeibeamte- die Wohnung Lucy I.s auf. Sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Die Beamten treffen lediglich einige Freund_innen von ihr an.
Einige Tage später klingelt es um drei Uhr morgens abermals an Lucy I.s Wohnungstür. Es ist der 24. Januar 2001. Es handelt sich um Polizeibeamte, die Zugang zu ihrer Wohnung verlangen. Da Lucy I. unbekleidet ist, erbittet sie sich einige Minuten Zeit, um sich  anzuziehen. Dieser Bitte folgen die Beamten nicht. Da sie drohen, die Wohnungstür aufzubrechen, öffnet Lucy I. völlig nackt. Erst dann darf sie sich in Gegenwart eines männlichen Polizeibeamten ankleiden. Ohne Angaben von Gründen wird sie in Handschellen auf ein Polizeirevier gebracht, wo sie eine Vaginal- und Analkontrolle über sich ergehen lassen muss. Es wird ihr zugestanden, einen Anruf zu tätigen, allerdings darf sie keinen Hinweis auf ihren Aufenthaltsort geben. Dann wird sie, nur mit T- Shirt, Socken und Hose bekleidet, in eine völlig ausgekühlte Zelle gesperrt.
Lucy I. wird tags darauf in eine Berliner JVA gebracht, dort verhört und schließlich in die eine zweite Berliner JVA überführt. Dort wird sie gezwungen, eine mit Menstruationsblut stark verschmutzte Unterhose anzuziehen. Ihre mehrmalige Bitte, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen, wird ignoriert. Stattdessen wird ihr ein Formular gegeben, das sie unterschreiben soll. Es wird ihr versichert, dass daraufhin eine Anwältin/ ein Anwalt kommen würde. Obwohl sie den Inhalt des Formulars nicht versteht, vertraut sie der  Aussage der Justizbeamt_innen und unterschreibt. Eine Anwältin/ ein Anwalt kommt nicht.
Am nächsten Tag erwacht Lucy I. mit Fieber und starken Bauch- und Unterleibsschmerzen. Trotzdem wird ihr ärztliche Hilfe verweigert. Erst am darauf folgenden Tag darf sie den Arzt der JVA aufsuchen. Dieser verschreibt ihr Schmerzmittel, diagnostiziert aber keine Erkrankung. Lediglich Hofgänge werden ihr untersagt. Als das Fieber die darauf folgenden Tage nicht sinkt, werden ihr Tropfen und später Zäpfchen verabreicht. Da der Arzt immer noch nicht in der Lage ist, eine Diagnose zu stellen, wird sie auf ihre Bitte hin zu einem Doktor in die JVA Moabit überwiesen. Dieser sticht ihr bei einer Blutabnahme siebzehn Mal in den Arm, woraufhin sie bewusstlos wird. Der Oberarzt entscheidet, sie zur dringend notwendigen Untersuchung in das Krankenhaus Prenzlauer Berg zu überweisen.
Hier kommt Lucy I. wieder zu Bewusstsein. Da sie sehr friert, bittet sie die begleitende Justizbeamtin um eine Decke. Diese verweigert ihr die Bitte mit der Bemerkung, dass einige Tage zuvor bereits „’n andererˮ an Fieber „krepiertˮ sei. Dann drängt sie Lucy I. zur anstehenden Lungenröntgenuntersuchung, die aber nicht aufstehen kann. Die Justizbeamtin reißt sie aus ihrem Bett, schleppt sie zum Röntgengerät und wirft sie dagegen. Durch die Wucht bricht sich Lucy I. die Nase. Die anwesende Krankenschwester ignoriert die Situation und schließt ihre Röntgenuntersuchung ab. Schließlich wird Lucy I. zurück auf die Intensivstation gebracht. Ihr weiterer Aufenthalt ist geprägt von ständig wiederkehrender Bewusstlosigkeit, schweren Atemproblemen durch Blutansammlung in ihrer Nase und Unfähigkeit zu sprechen.
Tage später soll sie zurück auf die Station des Gefängniskrankenhauses gebracht werden. Da ihre Kleidung nicht mehr auffindbar ist, wird sie trotz einer diagnostizierten Blasen-, Nieren-, Leber- und Lungenentzündung lediglich im OP- Hemd und –Unterhose nach draußen geschickt. Obwohl sie hohes Fieber hat und ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist, muss Lucy I. an einem anstehenden Haftprüfungstermin teilnehmen. Einen Rechtsbeistand hat sie nicht, da ihr jeglicher Kontakt zur Außenwelt verboten worden war, auch zu einer vom Gericht gestellten Verteidigung. Während der Anhörung wird Lucy I. mitgeteilt, dass man vermute, dass eine Frau mit kurzem blondem Haar den Handyraub und die körperliche Bedrohung im vorangegangenen Jahr zu verantworten habe. Obwohl Lucy I. ganz offensichtlich nicht auf diese Personenbeschreibung passt, wird sie weiterhin in Untersuchungshaft verwahrt.
Einige Tage später wird Lucy I. in eine dritte  JVA überführt. Dort wird die längst überfällige Gegenüberstellung (diese war, wie später herausgefunden wird, ständig hinausgezögert worden) mit dem Opfer initiiert.  Die Frau verneint die Frage nach Lucy I.s Täterinschaft mehrmals mit Nachdruck.
Nach der Gegenüberstellung wird Lucy I. Auf eine Polizeiwache gebracht, wo ihr ein Beamter mitteilt, dass trotz ihrer offensichtlichen Unschuld ihre Haft weitergeführt werde. Dann wird sie zurück in die JVA überführt.  Dort wird ihr nach einem weiteren Tag Aufenthalt die Entlassung angeboten. Allerdings soll sie zuvor ein Dokument unterschreiben, in dem sie bestätigt, dass es ihr während ihrer Haftdauer gut ergangen war. Lucy. I. weigert sich natürlich, die Unterschrift zu leisten. Auf die Bemerkung eines Beamten, dass sie ohne die Unterschrift weiter im Gefängnis bleiben müsse, kommt sie schließlich der Aufforderung nach und unterschreibt. Sie wird am 24. Februar aus der Haft entlassen.

Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht

Strafrechtlicher Verlauf:
Lucy I. hat nach ihrer Entlassung keine rechtlichen Schritte unternommen. Zwar hat sie eine Rechtsanwältin aufgesucht, war aber schlussendlich aufgrund ihrer psychischen Erschütterung nicht in der Lage, sich in einem Verfahren mit den Geschehnissen auseinanderzusetzen.

Zivilrechtlicher Verlauf:
Lucy I. hat am 07. Mai 2001 aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten eine Entschädigung zugesprochen bekommen.

(KOP)