13. September 2003 – Chad M. 

Vorfall:
Am Abend des 13.09.2003 ist Chad M. An einem Berliner S-Bahnhof unterwegs, als er von zwei Polizeibeamten angehalten wird. Sie fordern seine Personaldokumente. Er trägt sie nicht bei sich. Chad M. wird zu Boden geworfen und gefesselt. Dabei werden die Beamten durch hinzukommende BGS-Beamte unterstützt. Die Beamten fahren mit Chad M. zu seiner Wohnadresse, wo er seine Dokumente vorlegen kann. Trotzdem wird er zur Direktion 2 gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt.

Weiterführende Informationen:
Die Personenkontrolle wird i.R. des Prozesses begründet damit, dass Chad M. sich an einem „kriminalitätsbelasteten Ortˮ aufgehalten hätte, wo er „anlass- und verdachtsunabhängigˮ kontrolliert werden dürfe. Ein beteiligter Polizist sagt aus, dass alle Personen, bei denen die Polizei von einer nicht-deutschen Herkunft ausginge, wegen möglicher Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, kontrolliert werden würden.

Rassistische Bezüge:
Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf:
Die Beamten zeigen Chad M. wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ und „Körperverletzungˮ an. Das Verfahren wird im Juni 2005 eingestellt.

(KOP)