Vorfall:
Am Abend des 14. Juli 2003 ist Tülay P. mit ihrem Kleinbus in Berlin unterwegs. Während der Fahrt unternimmt sie einen schnellen und kurzen Spurenwechsel, der einen hinter ihrem Fahrzeug fahrenden BVG-Bus zu einer abrupten Bremsung zwingt. Obwohl es keinen Zusammenstoß gibt, fährt Tülay P. an den Straßenrand, um mit dem Busfahrer zu sprechen. Dieser alarmiert sofort die Polizei. Ein Fahrgast des Busses, der nach eigenen Angaben durch die Bremsung verletzt worden ist, beschimpft Tülay P. ausländerfeindlich.
Schnell sind zwei Polizeibeamte vor Ort. Sofort fühlt Tülay P. als Unfallverursacherin vorverurteilt. Einer der Beamten begegnet ihr mit den Worten: „Ich bin ausländerfeindlich!ˮ, ohne dass sie sicher sein kann, dass diese Bemerkung ironisch gemeint ist. Die Beamten wollen Tülay P. zur Identitätsfeststellung auf eine Polizeiwache bringen, wogegen sie sich verwehrt. Ein Beamter verletzt Tülay P. mit einer Handschelle am Kopf und presst sie gegen ein Auto. Dann wird sie zu Boden geworfen und festgehalten.
Die ehemalige Bankangestellte trägt eine Platzwunde am Kopf davon, die sie in der Klinik behandeln lassen muss. Sie hat am ganzen Körper Hämatome. Ihr Freund, der ihr in der Auseinandersetzung mit der Polizei hatte helfen wollen, wird durch einen Beamten geschlagen und trägt Schürfwunden an Hals und Nacken davon.
Weiterführende Informationen:
Einer der Polizisten sagt nach Informationen der Polizeipressestelle aus, dass Tülay P. sich geweigert hätte, ihre Personalien aufnehmen zu lassen und deshalb in ihrem Auto geblieben wäre. Daraufhin hätte er sie gewarnt, dass sie ihn auf die Polizeidienststelle begleiten müsse, wenn sie auf ihrer Weigerung bestünde. Daraufhin hätte Tülay P. ihn beschimpft, gekratzt und gebissen. Angeblich musste er eine Bisswunde in der Klinik behandeln lassen.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf:
Tülay P. wird wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamteˮ (§113 SGB), ihr Freund wegen des Versuchs der „Gefangenenbefreiungˮ (§120 StGB) angezeigt. Der Ausgang der Verfahren ist nicht bekannt. Tülay P. erstattet gegen einen der Beamten Anzeige wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§340 StGB). Dieses Verfahren wird eingestellt.
(vgl. taz, 15.07.2003)
