Vorfall:
Logan T. ist am Morgen des 5. Juli 2003 in Begleitung eines Freundes nach einer langen Diskonacht auf dem Weg nach Hause. Die beiden jungen Männer wollen von einem Berliner Bahnhof aus nach Hause fahren. Da Logan T. angetrunken ist, versucht sein Freund mit Hilfe eines Stadtplanes die richtige Bahnverbindung zu finden. Nach einigen Minuten bemerkt er, dass Logan T., den er in der Nähe der Bahnhofstreppen zurückgelassen hatte, von zwei Polizeibeamten angesprochen wird. Er geht zu ihnen und erklärt, da er nicht gut deutsch spricht, in englischer Sprache die Situation. Die Beamten verlangen seine Personalien, aber er führt sie nicht bei sich. Daraufhin kommt es zu einer kurzen Diskussion zwischen den Beamten und Logan T., in dessen Folge einer von ihnen dessen Brieftasche an sich nimmt, um sie nach einem Personalausweis zu durchsuchen. Nachdem sie fündig geworden sind, überprüfen sie die Personalien von Logan T. und teilen ihm mit, dass er zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werde. Da Logan T. seine Rechte nicht ausreichend kennt, lässt er sich mitnehmen. Die Beamten führen ihn in einen bahnhofseigenen Sicherheitsraum. Seinem Freund wird der Zutritt verwehrt. Logan T. wird mit Handschellen gefesselt, verhört und mehrere Male gegen die Wand des Sicherheitsraumes geworfen. Dabei platzt seine rechte Augenbraue. Er erleidet mehrere Prellungen und Schürfwunden. Dann wird ihm unter Anwendung von Gewalt Blut abgenommen. Nach mehreren Stunden wird er aus der Arrestzelle des Sicherheitsraumes entlassen.
Rassistische Bezüge:
Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf:
Gegen Logan T. wird ein Ermittlungsverfahren wegen „Widerstand gegenVollstreckungsbeamteˮ (§ 113 StGB) eingeleitet.
(KOP)
