Am 22.März 2001 stürmen fünf vermummte und bewaffnete Männer die Wohnung von Adnan Y., der völlig überrascht ist. Da er von einem brutalen Überfall ausgeht und er seine Frau sowie die zwei kleinen Kinder zu schützen sucht, setzt er sich gegen den Angriff zu Wehr. Dabei wird er zu Boden geworfen, geknebelt und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Die Familie sieht dem gesamten Geschehen fassungslos zu.
Adnan Y. erleidet Verletzungen am Hinterkopf, Wange, Unterkiefer und Auge. Erst jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei den Männern um ein SEK – Kommando der Berliner Polizei handelt, das nach einer Personalüberprüfung erkennen muss, dass es sich bei ihrem Opfer nicht um einen von ihnen Gesuchten handelt.
Weiterführende Informationen:
Die Ehefrau von Adnan Y. und seine Kinder fühlen sich noch Jahre nach dem Vorfall traumatisiert.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft, Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf:
Adnan Y. stellt gegen die Polizeibeamten Strafanzeige wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§340 StGB), die Ermittlungen werden aber eingestellt. Eine Beschwerde gegen die Einstellung wird nicht fristgerecht eingereicht und scheitert. Im Jahr 2003 klagt Adnan Y. gegen das Land Berlin und bekommt in einem Vergleich eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Eine Klage seiner Ehefrau und der beiden Kinder zur Zahlung von Schmerzensgeld wird erst abgelehnt, dann aber ebenfalls in einem Vergleich bewilligt.
(KOP)
